Die Kommission hat am 18. Mai 2021 eine Mitteilung für die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen. Mit dieser Mitteilung soll ein solides, effizientes und faires Unternehmenssteuersystem in der Europäischen Union gefördert werden. Ebenfalls greift die Mitteilung die bisherigen Fortschritte auf G 20/OECD-Ebene für eine globale Steuerreform auf.
Die Kommission plant unter anderem, bis 2023 einen neuen Rahmen für eine Unternehmensbesteuerung vorzulegen. Die Mitteilung „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT) wird EU-weit einheitliche Rechtsvorschriften schaffen, die auch eine gerechte Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedsstaaten erlaubt. Auch wird diese Mitteilung den bisherigen Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage ersetzen, der mit dieser Mitteilung zurückgenommen wird. Darüber hinaus wird die Kommission Überlegungen über die Zukunft der Besteuerung in der EU anregen. Zu diesem Thema soll im Jahr 2022 ein Steuersymposium stattfinden.
Weitergehend benennt die Kommission mit dieser Mitteilung Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums. Diese Maßnahmen sollen auch nationale Einnahmen besser schützen und den ökologischen und digitalen Wandel befördern. Die in dieser Steueragenda genannten Maßnahmen sollen für die nächsten zwei Jahre maßgeblich sein.
Auch nahm die Kommission eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten an. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten.
Die Mitteilung und weitere Informationen finden Sie hier. (AR)