| Grundrechte

Kommission legt Strategie zur Umsetzung der Grundrechtecharta vor

Mit einem jährlichen Bericht zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta in den Mitgliedstaaten will die Kommission die Einhaltung der Grundrechte in der EU verbessern. Das hat sie am 2. Dezember 2020 in einer entsprechenden Strategie ((COM(2020) 711)) angekündigt. Neben dem Charta-Bericht, dessen Schwerpunkt im Jahr 2021 auf den Grundrechten im digitalen Zeitalter liegen soll, sind Charta-Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten vorgesehen.

Die Strategie zur Umsetzung der Grundrechte ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und den ebenfalls jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, die zusammen den umfassenden Ansatz der Kommission für die Förderung und den Schutz der Grundwerte darstellen. Dabei konzentriert sie sich auf die folgenden vier Handlungsschwerpunkte:

Zum Einen soll die wirksame Anwendung durch die Mitgliedstaaten garantiert werden. Deshalb werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Charta-Kontaktstelle einzurichten, um die Koordinierung und den Informationsaustausch zu erleichtern. Ab 2021 wird sich die Kommission eingehender damit befassen, wie die Mitgliedstaaten die geltenden Bestimmungen umsetzen.

Die Kommission wird nationale Maßnahmen, die sich auf die Tätigkeiten der Zivilgesellschaft auswirken und gegen EU-Recht verstoßen, genau beobachten und dagegen vorgehen. Einige Mitgliedstaaten verfügen immer noch nicht über voll funktionsfähige nationale Menschenrechtsinstitutionen, die ein wichtiges Bindeglied zwischen Regierung und Zivilgesellschaft darstellen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, solche Institutionen einzurichten und sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Finanzmittel für eine unabhängige Arbeit verfügen.

Auch die EU-Organe müssen die Charta bei allen ihren Handlungen einhalten. Die Kommission wird ihre internen Kapazitäten zur Einhaltung der Charta stärken, beispielsweise durch E-Learning, aktualisierte Leitlinien für das Personal und Fortbildungspläne. Die Kommission ist bereit, das Europäische Parlament und den Rat dabei zu unterstützen, die Charta bei ihrer Arbeit wirksam anzuwenden.

Die Kommission wird eine Informationskampagne über die Charta zur Sensibilisierung der Bevölkerung starten, bei der das Programm Erasmus+ genutzt wird. Gleichzeitig fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, eigene Initiativen zur Sensibilisierung zu entwickeln.

Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/strategy_to_strengthen_the_application_of_the_charter_of_fundamental_rights_in_the_eu_de.pdf

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