Das „digitale grüne Zertifikat“ soll nach Willen der Kommission den Weg frei machen für einen Reisesommer 2021. Möglich werden soll dies durch die rechtsverbindliche Einführung dreier Nachweise in allen Mitgliedstaaten: den Nachweis über eine Impfung gegen Covid-19, den Nachweis eines negativen Tests oder den Nachweis darüber, dass eine Person von einer Covid-19 Erkrankung genesen ist. Diese Nachweise sollen durch die Mitgliedstaaten unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt werden und einen QR-Code enthalten, mit dem ihre Echtheit überprüft werden kann.
Der Entwurf der Rechtsverordnung, den die Kommission am 17. März 2021 veröffentlicht hat, sieht zu diesem Zweck die Einrichtung eines Zugangsportals durch die Kommission vor. Die Mitgliedstaaten sollen zudem dabei unterstützt werden, Software zu entwickeln, die dann EU-weit zur Überprüfung aller Zertifikatsignaturen genutzt werden kann. Das Zertifikat wäre eine vorübergehende Maßnahme, die ausgesetzt wird, sobald die WHO das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt. Nach Willen der Kommission soll das Zertifikat noch vor dem Sommer kommen. Rat und Parlament müssen dem Vorschlag der Kommission allerdings zuvor zustimmen.
Reisen und Impfung werden in dem Vorschlag zur Einführung des „digitalen grünen Zertifikates“ ausdrücklich nicht miteinander verknüpft: Auch Personen, die nicht geimpft sind, sollen –über den Nachweis eines negativen Tests oder einer überstandenen Covid-19-Infektion – frei reisen können. Sofern ein Mitgliedstaat auch die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies, so der Vorschlag, der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und begründen.
Die Kommission will zudem sicherstellen, dass die im „digitalen grünen Zertifikat“ enthaltenen Impfnachweise für jeden Bürger in allen Mitgliedstaaten zu den gleichen Rechten führen, wie sie mit etwaigen Mitgliedsstaat-eigenen Impfnachweisen einhergehen. Die Gleichbehandlungsverpflichtung soll allerdings auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde.
Das „digitale grüne Zertifikat“ soll nicht nur in den Mitgliedstaaten gelten, sondern auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Vorgesehen ist zudem, dass das „digitale grüne Zertifikat“ nicht nur für EU-Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für deren Familienangehörige, die die EU-Staatsbürgerschaft nicht haben, ausgestellt wird. Ebenso sollen Angehörige von Drittstaaten mit Wohnsitz in der EU sowie Besucher, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, die Möglichkeit haben, das Zertifikat ausstellen zu lassen.
Der Vorschlag für eine Rechtsverordnung zur Einführung des „digitalen grünen Zertifikates“ ist Teil eines größeren Paketes, das die Kommission jetzt mit Blick auf den EU-Gipfel am 25. März 2021 veröffentlicht hat. Die „Mitteilung über einen gemeinsamen Ansatz für sichere und dauerhafte Öffnungen“ befasst sich unter anderem mit Leitlinien für zusätzliche Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategien, mit Vorschlägen für Investitionen in Diagnostika und Therapien, mit einem EU-weiten Rahmen für die Festlegung von Lockerungen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage, mit der Unterstützung der Tourismus- und Kulturbranche bei den Vorbereitungen auf eine sichere Öffnung, mit Maßnahmen zur Stärkung der globalen Widerstandsfähigkeit durch COVAX und mit einem EU-Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20210317-digitaler-gruener-nachweis_de