Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens weist die KOM Deutschland und 21 weitere Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie den EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) nicht nachkommen. Konkret richtet sich der Vorwurf aus Sicht der KOM gegen unnötige Qualifikations-Nachprüfungen für mehrere Berufe – vor allem in den Branchen Bau, Verkehr und Unternehmensdienstleistungen. Mitgliedstaaten dürften aus Sicht der KOM nur in Ausnahmefällen und bei Berufen, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit berühren, die Qualifikationen nachprüfen. Ansonsten drohe die Aufnahme der Tätigkeit „erheblich verzögert“ zu werden. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und die von der KOM festgestellten Mängel zu beheben.
Mit Blick auf die mangelhafte Umsetzung des Data Governance Acts wird Deutschland und neun weiteren EU-Mitgliedstaaten vorgeworfen, keine zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnung benannt zu haben. Zwar hatte das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits im Mai 2024 bekannt gegeben, dass diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde sowie dem Statistischen Bundesamt als Informations- und Beratungsstelle wahrgenommen werden soll, das entsprechende Durchführungsgesetz wurde bislang allerdings noch nicht verabschiedet. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gilt als wahrscheinlich.
In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme wird Deutschland aufgefordert, die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen („Seveso III“) vollständig in nationales Recht umzusetzen. Nach einer ersten Kritik der KOM im Jahr 2020 hatte Deutschland zwar Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften zur Verhütung schwerer Industrieunfälle sowie zur Minimierung ihrer schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergriffen, nach Prüfung der KOM wurde eine vollständige Einhaltung der Vorschriften aber noch nicht erreicht. Deutschland muss nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls kann die KOM beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Die KOM bemängelte die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur besseren Umsetzung von Projekten des transeuropäischen Verkehrsnetzes ebenfalls in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Ziel der Richtlinie ist, die Vollendung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) durch Vereinfachung und Präzisierung der Genehmigungs- und Vergabeverfahren zu beschleunigen. Sie betrifft Vorhaben des TEN-V-Kernnetzes mit hoher Priorität. Deutschland hat der KOM bisher nicht mitgeteilt, welche Maßnahmen es zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen hat. Diese Informationen müssen nun binnen zwei Monaten nachgereicht und die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden.
Im fünften Fall kritisiert die KOM, dass Deutschland das nach der europäischen Verordnung über Hafendienste vorgeschriebene Beschwerdeverfahren noch nicht gemeldet hat. Mit der Einrichtung eines wirksamen Beschwerdesystems sollen Interessenkonflikte vermieden und unparteiisch und unabhängig von der Leitung der jeweiligen Häfen durchgeführt werden. Auch hier muss Deutschland innerhalb von zwei Monaten reagieren.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der Vertretung der KOM in Deutschland zu entnehmen. (VS)