| Telekommunikation

Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Hand hält schwarzen Telefonhörer.
Hand hält schwarzen Telefonhörer.

Die Kommission hat auf die fehlende Umsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in Deutschland am 4. Februar 2021 mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren reagiert. Gleichzeitig mit Deutschland sind 23 weitere Mitgliedstaaten zur schnellen Anpassung der nationalen Rechtvorschriften aufgefordert worden. Bislang haben nur Griechenland, Ungarn und Finnland der Kommission mitgeteilt, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie getroffen haben.

Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der im Dezember 2018 in Kraft getreten war, modernisiert den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation. Damit sollen die Wahlmöglichkeiten und Verbraucherrechte gestärkt, höhere Standards für Kommunikationsdienste gewährleistet sowie Investitionen für mehr Konnektivität und digitale Innovation gefördert werden. Die Frist für die Umsetzung des Kodex in nationales Recht endete am 21. Dezember 2020. Der entsprechende Gesetzentwurf für Deutschland, das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, ist am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett verabschiedet worden und wird jetzt von Bundesrat und Bundestag beraten.

In dem von der Kommission an Deutschland gerichteten förmlichen Aufforderungsschreiben wird angemahnt, unverzüglich die EU-Vorschriften umzusetzen und nach Brüssel zu übermitteln. Deutschland muss nun binnen von zwei Monaten reagieren. (UV)

https://ec.europa.eu/germany/news/20210204-telekommunikationsvorschriften-vertragsverletzungsverfahren_de

 

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