Die Kommission hat die Mitgliedstaaten wiederholt ermutigt, die COVID-19-Reisebeschränkungen unverzüglich zugunsten von unverheirateten Paaren zu lockern. Diese sollen sich nach fast einem halben Jahr Trennung wieder treffen können. Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, hat erneut, zuletzt nach der Koordinierungssitzung mit den Grenzbehörden am 6. August 2020, die Unterstützung der Kommission für die Social-Media-Kampagne #LoveIsEssential (#LoveIsNotTourism) zum Ausdruck gebracht.
Die Mitgliedstaaten haben ihre Grenzen zueinander – unter wenigen Einschränkungen – wieder geöffnet. Die Außengrenzen der EU und der Schengen-Visumraum sind seit Juli 2020 für Reisende aus einer begrenzten Liste von Drittstaaten, in denen das Coronavirus als unter Kontrolle angesehen wird, wieder geöffnet. Für die anderen Drittstaaten bleiben alle nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die EU verboten, mit Ausnahmen für EU-Bürger, langfristig in der EU Aufenthaltsberechtigten und ihre Familienangehörigen. Diese Liste schließt die meisten Länder der Welt aus, darunter die USA, Russland, Brasilien sowie die meisten afrikanischen und asiatischen Länder.
Nach derzeitiger Rechtslage können über eine weite Definition des Begriffs „Familienmitglied“ die Mitgliedstaaten unverheirateten Partnern mit ordnungsgemäß bescheinigter dauerhafter Beziehung die Einreise in die EU erlauben. Dies ergibt sich aus der Empfehlung des Rates zur schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkung vom 30. Juni 2020, die sich dafür auf Art. 2 und 3 der Freizügigkeits-Richtlinie bezieht. Derzeit erlauben die Einreise für unverheiratete Partner aber nur wenige Mitgliedstaaten, unter anderem Dänemark und die Niederlande. Deutschland ermöglicht Besuche unverheirateter Partner seit dem 10. August 2020. Die deutschen Einreiserleichterungen sind an Voraussetzungen gebunden: Unter anderem muss die Partnerschaft auf Dauer angelegt sein. Dies soll etwa durch einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland oder durch ein vorheriges persönliches Treffen in Deutschland nachgewiesen werden.
Die deutsche Ratspräsidentschaft wird intensiv daran arbeiten, einen gemeinsamen europäischen Ansatz für die Einreise unverheirateter Partner in die EU zu finden. Die Kommission wird Deutschland hierbei unterstützen. In einem ersten Schritt sollen die Mitgliedstaaten den Ansatz ihrer Politik in diesem Bereich mittels eines Fragebogens erläutern. (JC)