| Internationale Meerespolitik

Kommission: Neue EU-Agenda zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ozeane

Die Europäische Kommission (KOM) und der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben am 24. Juni 2022 die erneuerte EU-Agenda für die internationale Meerespolitik mit Vorgehensweisen für eine sichere, saubere und nachhaltige Bewirtschaftung der Ozeane präsentiert. Damit beteuert die Union ihre aktive Rolle bei der internationalen Meerespolitik und ihren Einsatz für eine gründliche Realisierung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) und insbesondere des Ziels für eine nachhaltige Entwicklung Nr. 14 bezüglich des Lebens unter Wasser.
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Die KOM erklärt, dass sich die internationale Meerespolitik ausdrücklich darum drehe, die Weltmeere und ihre Ressourcen gemeinschaftlich so zu bewirtschaften, dass sie gesund und produktiv sind und sowohl heutige als auch künftige Generationen von ihnen profitieren können. Die neue EU-Agenda baut auf einer Mitteilung aus dem Jahr 2016 auf und nimmt Bezug zu wichtigen Entwicklungen wie etwa den verschärften Auswirkungen des Klimawandels und dem verheerenden weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt. Die KOM betont hierbei, dass die neue Agenda zudem essenziell für die Umsetzung der blauen Komponente des europäischen Green Deals sei. Mit der Initiative unterstreiche die Europäische Union im Vorfeld der 2. Ozeankonferenz der VN, die vom 27. Juni bis 1. Juli 2022 in Lissabon stattfindet, und der Konferenz der VN über die biologische Vielfalt (COP15) vom 5. bis 17. Dezember 2022 in Montreal ihr entschiedenes Engagement für die Ozeane. Erst kurz zuvor, am 22. Juni 2022, hatte die KOM außerdem einen Vorschlag hinsichtlich rechtsverbindlicher Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen unterbreitet.

Um die Teile der Weltmeere zu schützen, die sich außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt befinden – dies trifft auf etwa zwei Drittel der Ozeane zu – sei ein wie in der Agenda dargelegter, globaler Ansatz im Bereich der Meerespolitik erforderlich, so der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sollen somit auch die Ökosysteme in Europa regeneriert und darüber hinaus die europäischen Partner weltweit zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ozeane mobilisiert werden. Die KOM kündigte in diesem Zusammenhang an, im Zeitraum von 2021 bis 2027 bis zu einer Milliarde Euro für Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen für Ozeane und Küsten weltweit rund 350 Millionen Euro pro Jahr für die Meeresforschung im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ zur Verfügung zu stellen.

Dies solle eine allgemeine Stärkung des Rahmens für die internationale Meerespolitik auf globaler, regionaler und bilateraler Ebene ermöglichen und gleichzeitig zur Verwirklichung der Nachhaltigkeit der Ozeane bis 2030 durch ein koordiniertes und komplementäres Konzept für gemeinsame Herausforderungen und kumulative Auswirkungen beitragen. Auch nimmt sich die KOM mit Blick auf den ansteigenden Wettbewerb in internationalen Gewässern zum Ziel, die Ozeane zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen und die multilaterale Zusammenarbeit weiter zu fördern. Um mehr evidenzbasierte Entscheidungen zum Schutz der Ozeane und deren nachhaltiger Bewirtschaftung zu fördern, gelte es zusätzlich, auf den Aufbau von mehr internationalem Wissen über die Weltmeere hinzuarbeiten. Dem Verlust der biologischen Vielfalt der Meere solle entgegengewirkt werden, indem schnellstmöglich ein ambitionierter Vertrag der VN geschlossen und das Ziel von 30 Prozent Meeresschutzgebieten bis zum Jahr 2030 erreicht wird. Hohe Priorität solle daneben unter anderem dem Schutz des Meeresbodens (z.B. durch Verbot des Tiefseebergbaus), der Bekämpfung der Meeresverschmutzung (insbesondere durch ein globales Kunststoffabkommen bis 2024), der nachhaltigen Fischerei sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrenabwehr auf See (auch in Zusammenarbeit mit Partnern wie der NATO) zukommen.

Die gemeinsame Mitteilung zur neuen EU-Agenda wird vom EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei Virginijus Sinkevičius auf der 2. Ozeankonferenz der VN vorgestellt und im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. (JGa)

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