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Kommission passt Regionalbeihilfen an STEP an

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 31. Mai 2024 geänderte Leitlinien für Regionalbeihilfen angenommen. Damit können die Mitgliedstaaten höhere regionale Staatsbeihilfen für Investitionen in „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) gewähren.
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Ziel von STEP ist es, die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien, die für den grünen und den digitalen Wandel in der EU relevant sind, sowie die strategische Souveränität der EU zu fördern. In den geänderten Leitlinien regelt die KOM die Förderung von Unternehmen in benachteiligten Gebieten.

Regionalbeihilfen sind ein wichtiges Instrument der Mitgliedstaaten zur Stärkung der regionalen Entwicklung. In den Leitlinien für Regionalbeihilfen sind die Regeln festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten Unternehmen staatliche Beihilfen zur Förderung von Investitionen in benachteiligten Gebieten Europas gewähren können. Die Mitgliedstaaten melden bei der KOM Karten zur Prüfung und Genehmigung an, in denen die Gebiete, die für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen, sowie der zulässige Beihilfehöchstbetrag, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Investitionskosten, festgelegt sind (sogenannte „Fördergebietskarten“).

Aufgrund der jüngsten Änderungen können die Mitgliedstaaten ihre Fördergebietskarten anpassen, um die Höhe der Regionalbeihilfen für Investitionsvorhaben, die in den Anwendungsbereich der STEP fallen, wie folgt zu erhöhen:

  • um bis zu 10 Prozentpunkte in den Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (sogenannte „A-Fördergebiete“) und
  • um bis zu 5 Prozentpunkte in den Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (sogenannte „C-Fördergebiete“).

In Rheinland-Pfalz wären die C-Fördergebiete in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz sowie die Städte Primasens und Zweibrücken betroffen.

Die Verordnung zur Einrichtung der STEP ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Sie soll hauptsächlich Projekte zur Entwicklung oder Herstellung kritischer Technologien in den Bereichen digitale Technologien, saubere Technologien und Biotechnologien unterstützen, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern. (UV).

Weitere Informationen auf der Website der Europäischen Kommission.

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