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Kommission plant Abbau von Düngemittelzöllen

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 24. Februar 2026 vorgeschlagen, die Meistbegünstigungszölle auf Einfuhren mehrerer wichtiger Stickstoffdüngemittel und Vorprodukte für deren Herstellung (Ammoniak, Harnstoff) für ein Jahr auszusetzen. Ausgenommen bleiben weiterhin Russland und Belarus. Ziel der Maßnahme ist es, sowohl europäische Landwirtschaft als auch die heimische Düngemittelindustrie finanziell zu entlasten.
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Für Importe aus Russland und Belarus gelten seit dem vergangenen Jahr hohe Strafzölle. Diese sollen nicht angetastet werden. Russland zählt traditionell zu den bedeutendsten Lieferanten von Düngemitteln für die europäische Landwirtschaft. Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU im Sommer 2025 zusätzliche Abgaben eingeführt, um Einfuhren aus Russland langfristig wirtschaftlich unattraktiv zu machen.

Nach Angaben der KOM soll die vorgeschlagene Aussetzung der Meistbegünstigungszölle dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Russland und Belarus weiter zu verringern. Profitieren könnten unter anderem Lieferanten aus den USA. Zu den wichtigsten Handelspartnern zählen derzeit auch Algerien, Marokko und Ägypten, für die im Rahmen bestehender Freihandelsabkommen bereits keine Zölle mehr anfallen.

Bereits im Dezember 2025 hatte die KOM Maßnahmen ergriffen, um die Düngemittelpreise zu senken. Damals wurde eine Ausnahme von den Standardberechnungsregeln (Anwendung eines Aufschlags von einem Prozent statt zehn Prozent) eingeführt, um die Auswirkungen des CO2‑Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf Düngemittel zu verringern. Damit profitieren Düngemittel als einzige Ware von einer solchen Ausnahme.

Ergänzende Informationen sind auf Website der KOM zu finden. (UV)

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