Die Leitlinien zum Schutz von Jugendlichen gemäß Artikel 28 des Gesetzes über digitale Dienste sehen etwa die Überprüfung des Alters von Nutzerinnen und Nutzern vor. Aber auch die Art und Weise, wie auf den Online-Plattformen Inhalte an die Nutzer empfohlen werden, soll verbessert werden, um das Risiko für Kinder zu verringern, schädlichen Inhalten ausgesetzt zu sein. Darüber hinaus enthält der Entwurf Moderationsverfahren für kindersichere Inhalte, kinderfreundliche Meldewege und Nutzerunterstützung für die interne Verwaltung der Online-Plattformen. Die Entwicklung dieser Leitlinien ist das Ergebnis umfangreicher Forschung, Konsultationen und Workshops mit verschiedenen Interessenträgern, darunter Kinder über Better Internet for Kids (BIK+), Online-Plattformanbieter und Experten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die KOM hat auch über das Europäische Gremium für digitale Dienste und seine Arbeitsgruppe zum Jugendschutz mit den Koordinatoren für digitale Dienste zusammengearbeitet. Die KOM kündigte an, bis zum Sommer 2025 die Leitlinien zu verabschieden. (UV)
Zugang zur Konsultation: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DSA_PoM_guidelines
Weitere Informationen in der Presseerklärung der KOM.