Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Verordnung zum internationalen Handel bittet die Kommission im Rahmen einer Konsultation vom 23. März 2021 um Ideen, wie ein neues Rechtsinstrument geschaffen sein sollte, um Einflussversuchen aus Nicht-EU-Ländern entgegenzuwirken. Es ist ein Mechanismus geplant, der es der EU ermöglicht, gegen Praktiken von Nicht-EU-Ländern vorzugehen, die die EU oder ihre Mitgliedstaaten dazu drängen, bestimmte politische Maßnahmen zu ergreifen oder zurückzuziehen.
Ziel des neuen Instruments ist es, von anderen Ländern angedrohte Zwangsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht abzuwenden. Damit soll die Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt, wirtschaftliche Interessen geschützt und die legitimen Rechte zur Verhängung von Gegenmaßnahmen gestärkt werden. Die Konsultation, die bis zum 15. Juni 2021 läuft, richtet sich an Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen.
Die Kommission wird auf Grundlage der Konsultation ein Instrument innerhalb der neuen EU- Handelsdurchsetzungsverordnung vorschlagen. Damit soll die Kommission ermächtigt werden, Handels-, Investitions- oder andere Beschränkungen gegenüber jedem Nicht-EU-Land anzuwenden, das sich ungebührlich in die politischen Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten einmischt.
Die Kommission plant, die überarbeitete EU-Handelsdurchsetzungsverordnung im vierten Quartal 2021 vorzulegen. (UV)