Bisher sind Start-ups in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit von Umstrukturierungsbeihilfen ausgeschlossen. Die Europäische Kommission (KOM) will die Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ deshalb ändern. Sie erwägt zukünftig bestimmte Arten innovativer Unternehmensneugründungen mit Wachstumspotenzial in den Anwendungsbereich der Leitlinien aufzunehmen, wodurch diese Betriebe für Beihilfen qualifiziert werden. Weitere geplante Änderungen sind die Aufnahme des Stahlsektors und die Klärung des Begriffs „Eigenmittel“ im Zusammenhang mit dem Eigenkapital und der Solvenz von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind solche, die ohne staatliches Eingreifen ihr Geschäft einstellen müssten. Voraussetzungen sind laut der Leitlinie von 2014 zum Beispiel ein Insolvenzverfahren oder eine hohe Verschuldung.
Beiträge können bis zum 14. November 2025 auf der Konsultationsseite der KOM eingereicht werden. Die Verabschiedung der neuen Leitlinie, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der KOM liegt, ist für das vierte Quartal 2026 geplant. (UV)