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Kommission plant Reform der Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen

Neu gegründete Unternehmen und expandierende Jungunternehmen sollen zukünftig auch Beihilfen erhalten können, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Aus diesem Grund konsultiert die Europäische Kommission seit dem 22. August 2025 alle Interessierten zur Novelle der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Anwendungsbereich soll auf Start-ups und den Stahlsektor ausgeweitet werden.
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Bisher sind Start-ups in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit von Umstrukturierungsbeihilfen ausgeschlossen. Die Europäische Kommission (KOM) will die Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ deshalb ändern. Sie erwägt zukünftig bestimmte Arten innovativer Unternehmensneugründungen mit Wachstumspotenzial in den Anwendungsbereich der Leitlinien aufzunehmen, wodurch diese Betriebe für Beihilfen qualifiziert werden. Weitere geplante Änderungen sind die Aufnahme des Stahlsektors und die Klärung des Begriffs „Eigenmittel“ im Zusammenhang mit dem Eigenkapital und der Solvenz von Unternehmen in Schwierigkeiten.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind solche, die ohne staatliches Eingreifen ihr Geschäft einstellen müssten. Voraussetzungen sind laut der Leitlinie von 2014 zum Beispiel ein Insolvenzverfahren oder eine hohe Verschuldung.

Beiträge können bis zum 14. November 2025 auf der Konsultationsseite der KOM eingereicht werden. Die Verabschiedung der neuen Leitlinie, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der KOM liegt, ist für das vierte Quartal 2026 geplant. (UV)

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