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Kommission plant Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 5. November 2025 die Arbeiten an einem Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Beschriftung von KI-generierten Inhalten aufgenommen. Ziel ist es, klare und einheitliche Leitlinien zu entwickeln, damit Nutzerinnen und Nutzer künftig erkennen können, ob Texte, Bilder, Audio- oder Videomaterial mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
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Der Kodex wird von unabhängigen Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft erarbeitet. Innerhalb von sieben Monaten sollen freiwillige Leitlinien entstehen, die eine wirksame Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act) unterstützen. Diese gelten ab August 2026.

Im Mittelpunkt steht die Kennzeichnung sogenannter Deepfakes und manipulierter Inhalte, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder zu täuschen. Zwei Arbeitsgruppen erarbeiten hierzu technische Standards: eine für die maschinelle Erkennung von KI-Inhalten, die andere für Vorgaben zur Offenlegung und Beschriftung. Die Entwürfe sollen bis Mai 2026 vorliegen und anschließend mit allen relevanten Akteuren abgestimmt werden.

Mit dem Verhaltenskodex will die KOM Transparenz, Vertrauen und Integrität im digitalen Informationsraum stärken. Er ergänzt bestehende Regelungen für hochriskante KI-Systeme und allgemeine KI-Modelle und trägt dazu bei, Risiken durch Desinformation, Betrug und Identitätsmissbrauch zu verringern.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)

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