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Kommission prüft Bürgerinitiative zum Verbot von Konversionsmaßnahmen

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 18. November 2025 mitgeteilt, dass die Initiative zum „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ 1.128.063 validierte Unterstützungsbekundungen und Unterstützung in elf Mitgliedstaaten erhalten hat.
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Damit hat die Initiative den erforderlichen Schwellenwert überschritten. Es handelt sich hierbei um die 13. erfolgreiche europäische Bürgerinitiative, die nun von der KOM einer inhaltlichen Bewertung unterzogen wird.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative, die 2012 eingeführt wurde, erhielten EU‑Bürgerinnen und -Bürger erstmals die Möglichkeit, politische Anliegen direkt auf die Agenda der KOM zu setzen. Voraussetzung sind mindestens eine Mio. Unterstützungsbekundungen aus der gesamten Union sowie die Erfüllung bestimmter nationaler Quoten in mindestens sieben Mitgliedstaaten.

Die Initiatorinnen und Initiatoren fordern von der KOM, einen Gesetzesvorschlag für ein unionsweites, verbindliches Verbot sogenannter Konversionsmaßnahmen zu unterbreiten. Darunter werden Maßnahmen und Eingriffe zusammengefasst, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck von LGBTIQ+-Personen zu verändern oder zu unterdrücken.

Die KOM kündigte an, sich in den kommenden Wochen mit den Verantwortlichen auszutauschen, um die Inhalte der Initiative näher zu erörtern. Im Anschluss soll das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung durchführen. Bis spätestens 18. Mai 2026 muss die KOM offiziell mitteilen, ob sie nun entsprechend handeln wird und welche Schritte sie zu unternehmen beabsichtigt. (HB)

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