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Kommission prüft Verkaufspraktiken von Temu

Die Europäische Kommission (KOM) verdächtigt den chinesischen Online-Marktplatz Temu gegen EU-Recht zu verstoßen. Sie hat deshalb am 31. Oktober 2024 ein förmliches Prüfverfahren wegen möglicher Missachtungen des europäischen Gesetzes für digitale Dienste eröffnet. Dabei geht es unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform.
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Die von der KOM jetzt eingeleitete intensive Überprüfung der Geschäftspraktiken beruht auf früheren Auskunftsgesuchen der Brüsseler Behörde, den Antworten sowie dem eigenen Risikobewertungsbericht des Unternehmens. Die KOM verdächtigt das in China gegründete Unternehmen in vier Punkten gegen das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu verstoßen. So wird sie das System von Temu genauer untersuchen, das installiert wurde, um den Verkauf nicht-binnenmarktkonformer Produkte in der Europäischen Union einzuschränken. Nach EU-Recht muss gewährleistet werden, dass Händler, von denen bekannt ist, dass in der Vergangenheit mangelhafte Ware verkauft haben, suspendiert werden, und dass mangelhafte Ware nicht erneut auf den Markt gebracht wird. Des Weiteren sieht die KOM Risiken im Zusammenhang mit der „suchterzeugenden Gestaltung“ der Verkaufsplattform. Sie befürchtet, dass die eingesetzten spielähnlichen Belohnungsprogramme zu negative Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden der Nutzerinnen und Nutzer bis hin zu Abhängigkeiten führen könnten. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie Temu den im DSA verankerten Pflichten zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscherinnen und Forscher sowie zur Offenlegung der Parameter für betriebsinterne Empfehlungssystem für Inhalte und Produkte nachkommt.

Temu hat sich zur Zusammenarbeit mit der KOM bereiterklärt. Ziel des Unternehmens sei ein sicherer, vertrauenswürdiger Marktplatz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die eingehende Untersuchung der KOM greift dem Ergebnis nicht vor. Ein verpflichtender Zeitrahmen zum Abschluss existiert nicht. Außerdem schließt sie auch keine Maßnahmen etwa seitens der nationalen Verbraucherschutzbehörden aus. (UV)

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