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Kommission prüft Verlustausgleich für DB Cargo

Die Kommission prüft die Konformität des Verlustausgleichs der Deutsche Bahn für DB Cargo in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Nach einer Beschwerde hat die Kommission am 31. Januar 2022 ein Prüfverfahren dahingehend eingeleitet, ob bestimmte Unterstützungsmaßnahmen Deutschlands zugunsten von DB Cargo mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Im Rahmen des eingehenden Prüfverfahrens will die Kommission die seit 2012 geübte Praxis des Verlustausgleichs der Deutschen Bahn für ihre defizitäre Frachttochter DB Cargo untersuchen und prüfen, ob sie den Regeln des EU-Beihilferechts entspricht oder eine verbotene staatliche Beihilfe darstellt. Der nicht namentlich genannte Beschwerdeführer hat moniert, dass der unbefristete Gewinn- und Verlustabführungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn und DB Cargo einen Wettbewerbsvorteil für das Logistikunternehmen darstellt. Für DB Cargo stellt das einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern dar, weil die Bahntochter ohne Rücksicht auf Rentabilität und Liquidität in Wachstum und Expansion ihres Geschäfts sowie in die Modernisierung der Flotte investieren kann, obwohl sie Verluste macht. Im Prüfverfahren soll auch untersucht werden, ob die Bahn dem Tochterunternehmen konzerninterne Dienstleistungen zu Vorzugskonditionen oder vorteilhafte Konditionen für Konzernkredite gewährt hat.

Die Bahn, der Bund als Eigentümer und betroffene Dritte können jetzt Stellung nehmen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister unter der Nummer SA.50952 zugänglich gemacht. (UV)

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