Mit Blick auf die Finanzmittel aus der ARF konnte die KOM nicht feststellen, dass die bislang vereinbarten Meilensteine ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Eine Auszahlung einer ersten Tranche aus diesem Programm konnte deshalb nicht vorgenommen werden. Dennoch hat die KOM vorgeschlagen, den ungarischen Aufbau- und Resilienzplan zur Genehmigung zu empfehlen. Eine finanzielle Belastung des EU-Haushaltes geht damit jedoch noch nicht einher. Der Rat der EU hat nun bis zum 19. Dezember 2022 Zeit, den Kommissionsvorschlag anzunehmen. Demgegenüber erfolgt die Aussetzung der Zahlungen an EU-Kohäsionsmitteln an Ungarn vor dem Hintergrund der Konditionalitätsverordnung, welche im Januar 2021 eingeführt wurde. Die Verordnung zielt auf den Schutz des EU-Haushalts ab und ermöglicht der EU zu diesem Zwecke Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die mit Ungarn vereinbarten 17 Abhilfemaßnahmen, u.a. zum Schutz vor Korruption, wurden nicht ausreichend umgesetzt. Eine ordnungsgemäße Umsetzung hätte bis zum 19. November 2022 erfolgen müssen. Der Einbehalt von 7,5 Mrd. EUR zum Schutz des EU-Haushaltes war daher zwingend nötig. Über diesen Kommissionsvorschlag muss der Rat der EU ebenfalls bis zum 19. Dezember 2022 befinden. Voraussichtlich werden beide Abstimmungen auf dem Treffen der europäischen Finanzministerinnen und -minister (ECOFIN-Rat) am 6. Dezember 2022 stattfinden.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (HK)