| Mehrwertsteuer

Kommission schlägt Befreiung für Notfallgüter vor

Landtag debattiert �ber Haushalt
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Die Kommission hat am 12. April 2021 eine Befreiung von der Mehrwertsteuer u.a. für Notfallgüter, wie bspw. Schutzausrüstungen sowie technische Notfallausstattung vorgeschlagen. Hierzu hat die Kommission eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgelegt, die nunmehr im Rat, nach Anhörung des Europäischen Parlaments, verbindlich verabschiedet werden muss. Durch diese Änderung kann die Kommission und weitere EU-Stellen mehrwertsteuerfreie Güter und Dienstleistungen erwerben und einführen. Voraussetzung ist die Verteilung im Rahmen einer Notfallmaßnahme der EU etwa an die Mitgliedstaaten oder Dritte wie nationale Behörden oder Einrichtungen, (bspw. Krankenhäuser, nationale Gesundheitsbehörden oder Behörden der Katastrophenhilfe).

Die Kommission erkannte Handlungsbedarf, nachdem die Beschaffung von Notfallgütern in den Mitgliedsstaaten erhebliche Kosten verursachte. Die andauernde CoronaPandemie zeigt auch auf, wie wichtig eine gute Vorbereitung und schnelle Reaktion ist, um den damit verbundenen Gefahren Einhalt zu gebieten. Die Mehrwertsteuersenkung kann einen Beitrag dazu leisten, in Zukunft besser gewappnet zu sein.

Weitere Informationen finden Sie hier. (AR)

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