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Kommission schlägt Daten-Governance-Verordnung vor

Die stetig steigenden Datenmengen von Unternehmen und Behörden sollten nach dem Willen der EU-Kommission zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft besser genutzt werden. Eine am 25. November 2020 vorgeschlagene Verordnung zur Daten-Governance soll dafür sorgen, dass der Zugang zu den Daten und das Teilen von Datensätzen rechtssicher möglich wird. Das soll den Weg für sektorale Datenräume etwa für Verkehr, Gesundheit, Energie oder Landwirtschaft ebnen.

Die Bereitschaft von Unternehmen, Behörden und Bürgern, ihre Datensätze weiterzugeben, will die Kommission durch neutrale Vermittlungsstellen erreichen. Diese „Datenmittler“ sollen die gemeinsame Datennutzung ermöglichen und dürfen dabei nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln. Eine vorangegangene Konsultation zu dem Thema hat nach Angaben der Kommission gezeigt, dass das Teilen von Daten vor allem durch fehlende Instrumente behindert wird, nicht aber durch einen Mangel an Bereitschaft. Die Datenintermediäre müssen nach dem Vorschlag einen Rechtssitz in der EU haben, sich behördlich registrieren lassen und sollen streng überwacht werden.

Erleichtern möchte die EU-Kommission auch den Austausch von Daten zu nichtkommerziellen Zwecken, die der Gesellschaft zugutekommen. Hier hat die Kommission etwa die Nutzung von Mobilitätsdaten zur Optimierung des Nahverkehrs im Blick. Hierzu soll eine Regelung für „vertrauensvollen Datenaltruismus“ eingeführt werden. An den bestehenden Vorschriften zu Privatsphäre und Vertraulichkeit soll aber nicht gerüttelt werden. Die Datenschutzgrundverordnung soll nicht geändert werden. Stattdessen setzt die Kommission auf die Anonymisierung persönlicher Daten oder auf die Verarbeitung der Daten bei den Datenmittlern oder auf eine vom Weiterverwender zu unterzeichnende rechtlich verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarung. Gleichzeitig soll die angestrebte Stärkung einer europäischen Datenwirtschaft aber keine Verpflichtung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten innerhalb der EU sein. Der freie Datenverkehr mit Drittstaaten soll unter Einhaltung des europäischen Rechtsrahmens weiterhin möglich sein.

Die Kommission hatte in ihrer Datenstrategie vom Februar 2020 neun Datenräume vorgeschlagen, die von Themen wie Fertigung, Energie und Gesundheit bis zum europäischen Green Deal reichen. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen den Plänen zunächst zustimmen. Parallel zu der Governance-Verordnung stellte die Kommission einen Aktionsplan für geistiges Eigentum vor. (UV)

Link zum Daten-Governance-Act: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-regulation-european-data-governance-data-governance-act

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