| Binnenmarkt

Kommission schlägt EU-Binnenmarktregeln für digitale Plattformen vor

Mit umfassend rechtlichen Regeln will die Kommission Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet besser schützen und gleichzeitig für fairere Wettbewerbsbedingungen auf den digitalen Märkten fördern. Dazu hat sie am 15. Dezember 2020 zwei Verordnungsvorschläge, das Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) vorgestellt. Ziel ist, alle digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Online-Plattformen für die nächsten Jahrzehnte grundlegend zu reformieren. Die Regeln für Geschäftstätigkeit im Online-Raum sollen an die außerhalb des Internets angeglichen werden.

Mit dem Digital Services Act soll die bereits zwei Jahrzehnte alte e-Commerce-Richtlinie an die Gegebenheiten im Zeitalter von Facebook und Twitter angepasst werden. Dabei soll das Prinzip gelten, je größer das Unternehmen und je komplexer das Geschäftsmodell, desto strenger die Regeln. Plattformen, die eine Vermittlerrolle übernehmen wie Amazon, sollen stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie künftig die Unternehmen überprüfen müssen, die Waren oder Dienstleistungen über die Plattform anbieten möchte. Die Plattformen sollen sich nicht mehr auf eine Ausnahme von der Haftung berufen können, wenn sie über einen illegalen Inhalt informiert wurden. Weiter vorgesehen sind unter anderem Transparenzvorgaben für Online-Werbung und die Algorithmen, mit denen den Nutzern Inhalte empfohlen werden.

Plattformen, die über 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen, das entspricht 45 Millionen Nutzer, sollen einer neuen Aufsichtsstruktur unterliegen, die aus nationalen Koordinatoren für digitale Dienste bestehent. Bei der Aufsicht über „sehr große“ Plattformen beansprucht die Kommission besondere Befugnisse einschließlich direkter Sanktionsmöglichkeiten.

Mit dem Digital Markets Act soll die Marktmacht von Google und Co begrenzt werden, indem diesen sogenannten „Torwächtern“ oder „Gatekeepern“ etwa untersagt wird, Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote ungleich zu behandeln (self-preferencing). Auch sollen sie künftig keine Apps mehr auf Smartphones oder anderen Geräten vorinstallieren dürfen oder Nutzerprofile auf der Basis zusammengeführter Daten ihrer diversen Dienste erstellen. Die von der Kommission vorgesehenen zahlreichen Gebote und Verbote sollen nur für die großen Plattformdienste gelten. Die Kommission behält sich vor, Unternehmen nach einer Marktuntersuchung als „Torwächter“ einzustufen und sie damit den genannten Verpflichtungen zu unterwerden.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Sobald die Verordnungsvorschläge endgültig verabschiedet sind, gelten sie unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. (UV)

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu/germany/news/20201215-reform-des-digitalen-raums_de

Digital Service Act (nur englische Fassung)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?qid=1608117147218&uri=COM%3A2020%3A825%3AFIN

Digital Market Act (nur englische Fassung)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?qid=1608116887159&uri=COM%3A2020%3A842%3AFIN

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