Die KOM erklärt, dass damit die Medienvielfalt auf dem europäischen Binnenmarkt bewahrt und gleichzeitig der grenzüberschreitende Medienverkehr vereinfacht werden soll. Mit dem EMFA wird intendiert, bestehende Maßnahmen für audiovisuelle Medien zu ergänzen, klare Rahmenbedingungen und eine größere Transparenz zu schaffen sowie Kooperation zwischen verschiedenen Teilnehmenden auf dem Markt der Medien zu ermöglichen. Dadurch soll deren wirtschaftliche Entwicklung grenzübergreifend gefördert werden. Mit den gemeinsamen Regeln wird zudem beabsichtigt, höhere Rechtssicherheit und bessere Vorhersehbarkeit für das Marktgeschehen zu ermöglichen, um das Agieren auf dem gesamten europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen haben.
Zur Überwachung der Medien schlägt die KOM die Errichtung eines unabhängigen Boards vor, welches aus nationalen Behörden aufgebaut und Nachfolger der ERGA werden soll.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Entschließung vom 11. März 2022 mit dem damals angekündigten Gesetzgebungsvorschlag befasst. Sowohl die Rundfunkkommission der Länder unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz, als auch die Arbeitsebene werden sich nun intensiv mit dem Vorschlag auseinandersetzen. Hierzu erfolgt ein enger Austausch mit den Stakeholdern und den gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union. (DWC/AS/CS)