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Kommission schlägt Gaspreisdeckel vor

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft vor zu hohen Gaspreisen hat die Europäische Kommission am 22. November 2022 einen Gaspreisdeckel vorgeschlagen. Danach soll ab 2023 ein Marktkorrektur-Mechanismus für den Monatskontrakt am niederländischen Handelsplatz eingeführt werden. Dieser Korrekturmechanismus für den Gasmarkt soll nur bei extrem hohen Gaspreisen und nur vorübergehend aktiviert werden. Konkret schlägt die Kommission eine Preisobergrenze von 275 Euro vor.
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Damit dieser Korrekturmechanismus aktiviert wird, müssen zwei Marktbedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der TTF-Handelspreis (Titel Transfer Facility, der am häufigsten verwendete Gaspreis-Referenzwert der EU) über zwei Wochen lang über der Obergrenze von 275 Euro pro Megawattstunde liegen. Gleichzeitig müssen die TTF-Folgemonatspreise an zehn aufeinander folgenden Handelstagen innerhalb dieser zwei Wochen 58 Euro über den globalen LNG-Referenzpreisen (LNG Flüssigerdgas) notieren. Dann soll der Korrekturmechanismus automatisch greifen.

Für die automatische Aktivierung des Gaspreisdeckels ist ein spezieller Mechanismus vorgesehen. Sobald die Bedingungen erfüllt sind, veröffentlicht die europäische Agentur der Energieregulierungsbehörden (ACER) eine Marktkorrekturmeldung und informiert die Europäische Kommission (KOM), die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Zentralbank (EZB). Am nächsten Tag tritt der Preisdeckel in Kraft, das heißt, Aufträge für TTF-Monatskontrakte, die die Obergrenze überschreiten, werden nicht mehr akzeptiert. Analog dazu soll der Preiskorrekturmechanismus auch automatisch wieder aufgehoben werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Darüber hinaus kann die KOM den Preisdeckel auch außer Kraft setzen, wenn Risiken für die Versorgungssicherheit, für die Gasflüsse innerhalb der EU oder die finanzielle Stabilität bestehen.

Gleichzeitig enthält die vorgeschlagene Verordnung des Rates Sicherungsmaßnahmen, um Störungen der Energie- und Finanzmärkte zu vermeiden. Die Preisobergrenze auf ein Terminprodukt (TTF-Month-Ahead-Produkte) beschränkt, so dass die Marktbetreiber weiterhin Gas außerbörslich beschaffen können. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, innerhalb von zwei Wochen nach der Aktivierung des Marktkorrekturmechanismus mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs ergriffen haben. Darüber hinaus soll es eine ständige Überwachung des Marktgeschehens durch die ESMA, die EZB, die ACER, die Koordinierungsgruppe „Gas“ und den Europäischen Verband der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-G) geben.

Die KOM hat eine Verordnung des Rates vorgeschlagen, die von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen werden muss.

Die Verordnung soll vorerst nur für das Jahr 2023 gelten, kann jedoch nach einer bis November 2023 vorzunehmenden Überprüfung verlängert werden Der Rat Energie hat den Kommissionsvorschlag auf seinem Treffen am 24. November 2022 zwar beraten, konnte aber keine Einigung erzielen. Die Meinungen gingen noch zu weit auseinander. Für den 13. Dezember 2022 ist deshalb eine weitere außerordentliche Ratstagung geplant. Anschließend wollen die EU-Staats- und Regierungschefs den Gaspreisdeckel am 15./16. Dezember 2022 zusammen mit den anderen Notfallmaßnahmen (dem gemeinsamen Einkauf von Gas und grenzüberschreitenden Solidaritätsmaßnahmen bei Gasmangellagen) verabschieden, damit die Gesetze zum Januar 2023 in Kraft treten können. (UV)

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