| Finanzmarktregulierung

Kommission schlägt Lockerung bei Verbriefungen von Kreditforderungen vor

Die Europäische Kommission (KOM) hat 17. Juni 2025 vorgeschlagen, die nach der weltweiten Finanzkrise von 2007 eingerichteten Regulierungen für den Finanzmarkt abzuschwächen. So soll etwa die Verbriefung von Krediten, also ihre Bündelung zu an den Finanzmärkten handelbaren Wertpapieren, vereinfacht werden. Zugleich sollen die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an Banken überprüft werden.
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Das von der KOM vorgelegte Maßnahmenpaket zur Neubelebung des EU-Verbriefungsrahmens besteht aus einer Reform der Verbriefungsregulierung sowie der Regulierung für Kapitalanforderungen von Banken. Zudem präsentierte die KOM einen überarbeiteten delegierten Rechtsakt über Liquiditätsdeckungsanforderungen von Banken. Im Juli 2025 soll das Paket dann noch durch eine Überarbeitung des delegierten Rechtsakts von Solvency II ergänzt werden, um auch Versicherungen die Teilnahme am Verbriefungsmarkt zu erleichtern. Die Anpassungen zielten darauf ab, die hohen Betriebskosten für Emittenten und Anleger von EU-Verbriefungen zu senken. Dazu sollen gewisse Sorgfalts- und Transparenzanforderungen vereinfacht werden. Durch die Verbriefung von Krediten wird es den Geldinstituten ermöglicht, Kapital für neue Kredite an Haushalte und Unternehmen freizusetzen. Zudem soll so das mit Krediten verbundene Risiko über das Bankensystem hinaus verteilt werden.

Konkret schlägt die KOM etwa folgende Änderungen vor: Bei der europäischen Verbriefungsregulierung sollen die Sorgfaltspflichten einfacher und verhältnismäßiger gestaltet werden. So müssen Anleger bestimmte Informationen nicht mehr überprüfen, wenn die verkaufende Partei in der EU ansässig ist und beaufsichtigt wird, da die zuständigen Behörden bereits für die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen zuständig sind. Investitionen mit geringem Risiko, die von multilateralen Entwicklungsbanken garantiert werden, werden von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten für Anleger ausgenommen. Bei der Eigenkapitalverordnung wird vorgeschlagen, die Eigenkapitalanforderungen so anzupassen, dass sie die tatsächlichen Risiken besser widerspiegeln. Die Eigenkapitalanforderungen werden für Risikopositionen, die als weniger riskant eingestuft werden, gesenkt, so dass die Banken nicht unnötig viel Eigenkapital vorhalten müssen.

Die EU hatte nach der Finanzkrise strengere Auflagen für Europas Banken bei Investitionen an den Kreditmärkten erlassen. Das bestehende Regelwerk wurde 2019 final eingeführt und sollte den Anlegerschutz, die Transparenz und die Finanzstabilität

stärken. Mit der vorliegenden Reform beabsichtigt die KOM gezielte Änderungen, die das System nicht komplett überarbeiten. Die wichtigsten Sicherungselemente sollen erhalten bleiben. (UV)

Weitere Informationen auf der Presseseite der KOM.

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