Zurzeit müssen sich Unternehmen in einer fragmentierten Rechtslandschaft mit 27 nationalen Systemen und mehr als 60 Unternehmensformen bewegen. Die Gründung eines Unternehmens könne sich aufgrund bürokratischer Hindernisse und ihrer Komplexität um Wochen oder sogar Monate verzögern. Gründerinnen und Gründer von Start-ups sollen mit der einheitlichen Unternehmensform „EU Inc“ in Zukunft nicht mehr in die USA oder andere Drittstaaten abwandern.
Das EU-weit einheitliche Regelwerk sieht vor, dass „EU Incs“ ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene an die Behörden übermitteln und dann in allen Mitgliedstaaten tätig sein können. Die KOM kündigte ein neues zentrales EU-Register für die Steueridentifikation an. Investitionen und die Übertragung von Unternehmensanteilen sowie Insolvenzen sollen künftig über die „EU Inc“ vollständig digital abgewickelt werden. Die Kosten bei einem Scheitern von Start-ups würden sich dadurch deutlich verringern. Es wird erwartet, dass Gründerinnen und Gründer innovative Ideen auf dieser Grundlage leichter ausprobieren und bei Bedarf neu starten können. Die Unternehmen der „EU Inc“ sollen frei wählen können, in welchem EU-Land sie tätig sind.
Die KOM wies darauf hin, dass nationales Arbeitsrecht und Sozialgesetze der jeweiligen Mitgliedstaaten von der Verordnung nicht berührt würden. Die Arbeitsgesetze sollen genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht gelten. So sollen Mitbestimmungsrechte – etwa des Betriebsrats – des Mitgliedstaats der Eintragung in vollem Umfang für die „EU Inc“ gelten.
In einer ergänzenden Mitteilung stellt die KOM zusätzliche Initiativen aus anderen Politikbereichen vor, die zur Schaffung eines umfassenden einheitlichen Rechtsrahmens für innovative Unternehmen, dem sogenannten 28. Regimes, vorgeschlagen werden sollen. So werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Einrichtung spezialisierter Gerichtskammern oder Gerichte in Erwägung zu ziehen, die für die Beilegung von Streitigkeiten über das Gesellschaftsrecht von „EU Inc“ zuständig sind. Darüber hinaus plant die KOM, im Rahmen des anstehenden Pakets zur fairen Arbeitskräftemobilität Möglichkeiten der 100-prozentigen grenzüberschreitenden Telearbeit für innovative Unternehmen in der gesamten Union zu ermöglichen. In der Mitteilung werden auch Maßnahmen für den Zugang von Start-ups und Scale-ups zu Kapital angekündigt, die die Anlagevorschriften für Pensionsfonds und der bevorstehenden Überprüfung der Europäischen Risikokapitalfonds betreffen. In Bezug auf die Besteuerung hat die KOM eine Neuerung im Steuersystem vorgeschlagen, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen würde, in der gesamten EU die Steuervorschriften ihres Heimatlandes anzuwenden. Beabsichtigt ist auch, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU zu schaffen.
Außerdem hat die KOM einen Vorschlag für Empfehlung zu den Begriffsbestimmungen für innovative Unternehmen, innovative Start-ups und innovative Scale-ups vorgelegt. Damit sollen erstmal einheitliche Definitionen und somit ein kohärenter Ansatz in der gesamten EU gewährleistet werden.
Weitere Informationen auf der Presseseite der KOM. (UV)
