| Bekämpfung von Menschenhandel

Kommission schlägt neue Regeln zur Bekämpfung des Menschenhandels vor

Am 19. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission (KOM) neue Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund von 7000 Opfern pro Jahr und Kosten in Höhe von 2,7 Mrd. EUR im selben Zeitraum will die KOM vermehrt die neuen Möglichkeiten ins Visier nehmen, die sich Menschenhändlern zur Umsetzung ihrer kriminellen Handlungen bieten und deren Formen der Ausbeutung sich gewandelt und zunehmend ins Internet verlagert haben. Dies betreffe u.a. das Anwerben, die Kontrolle, den Transport sowie die Ausbeutung der Opfer.
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Zur Bekämpfung des Menschenhandels schlägt die KOM bspw. vor, dass auch die Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste unter Strafe gestellt werden. Ferner sollen nun auch Unternehmen und nicht mehr nur Einzelpersonen in die Pflicht genommen werden, die im Zusammenhang mit solchen kriminellen Handlungen stehen. Auch soll das frühzeitige Erkennen von Opfern und die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten durch Implementierung eines Verweismechanismus verbessert werden. Dieses Früherkennungssystem wird auf noch zu benennende nationale Anlaufstellen zurückgreifen. Auch sollen durch die neuen Regelungen EU-weit Daten erhoben werden, um ein genaueres Bild über die Ausmaße dieses Kriminalitätsbereichs zu bekommen

Die unterbreiteten Vorschläge werden nun vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament geprüft.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR)

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