Zur Bekämpfung des Menschenhandels schlägt die KOM bspw. vor, dass auch die Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste unter Strafe gestellt werden. Ferner sollen nun auch Unternehmen und nicht mehr nur Einzelpersonen in die Pflicht genommen werden, die im Zusammenhang mit solchen kriminellen Handlungen stehen. Auch soll das frühzeitige Erkennen von Opfern und die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten durch Implementierung eines Verweismechanismus verbessert werden. Dieses Früherkennungssystem wird auf noch zu benennende nationale Anlaufstellen zurückgreifen. Auch sollen durch die neuen Regelungen EU-weit Daten erhoben werden, um ein genaueres Bild über die Ausmaße dieses Kriminalitätsbereichs zu bekommen
Die unterbreiteten Vorschläge werden nun vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament geprüft.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR)