Dabei werden sowohl das Management der Außengrenzen, insbesondere im Falle auftretender Gesundheitskrisen und hybrider Bedrohungen durch die Instrumentalisierung von geflüchteten Personen, als auch der Binnengrenzen in den Blick genommen. Geprägt ist die Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften durch die Anzahl geflüchteter Personen in den letzten Jahren, die Terroranschläge auf europäischem Boden und die Covid-19-Pandemie.
Der Vorschlag der Kommission enthält folgende Maßnahmen:
- Neue Verfahrensregelungen zur Einführung von Binnengrenzkontrollen: Restriktivere Voraussetzungen und erhöhte Überprüfungspflichten für die Mitgliedstaaten sollen in Zukunft Binnengrenzkontrollen bzw. deren Dauer verhindern/verkürzen. Dies schließt auch das Ergreifen von Maßnahmen gegen negative Auswirkungen auf Grenzregionen mit ein, beispielsweise durch Erleichterungen für Grenzgänger oder die Einrichtung von „Green Lanes“ (Korridore).
- In Verbindung mit dem EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit (vorgestellt am 8. Dezember 2021) soll verstärkt die polizeiliche Zusammenarbeit gefördert werden. Der zielgerichtete Einsatz von Polizeikräften soll Binnengrenzkontrollen entgegenwirken.
- Ebenfalls sollen unerlaubte Reisebewegungen verhindert werden, indem Mitgliedstaaten gemeinsame Polizeieinsätze durchführen. Auch sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bestehende Rückübernahmeabkommen zu überarbeiten und neue zu beschließen.
- Für den Fall, dass Schutzsuchende für politische Zwecke instrumentalisiert werden, sollen zusätzliche Maßnahmen benannt und Änderungen innerhalb der EU-Asyl- und Rückkehrvorschriften eingeführt werden. Einerseits sollen in diesen Fällen die Zahl der Grenzübergangsstellen begrenzt und die Grenzüberwachung verstärkt werden. Andererseits soll die Registrierungsfrist für Asylanträge um bis zu vier Wochen verlängert werden. Auch können die Asylanträge unmittelbar an der Grenze geprüft werden, sofern keine medizinischen Gründe dies verhindern. Der Zugang zum Asylverfahren und die Hilfeleistung durch humanitäre Hilfsorganisationen wird weiterhin gewährleistet.
Inwieweit die Mitgliedstaaten die Regelungen über die Einführung von Binnengrenzkontrollen befürworten werden, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit wurde vermehrt aus der Reihe der Mitgliedstaaten geäußert, dass die Entscheidungen über die Einführung von Binnenkontrollen uneingeschränkt den Mitgliedstaaten obliegen muss.
Die Pressemitteilung der Kommission sowie die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie hier. (AR)