| Agrarpolitik

Kommission schlägt Vereinfachungen für Agrarsektor vor

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 15. Mai 2025 ein neues Agrar-Paket vorgeschlagen, um Landwirtinnen und Landwirte von regulatorischen Vorgaben zu befreien. Das so genannte Omnibus-Verfahren sieht eine Vereinfachung von Re-geln sowie Entbürokratisierung in der Landwirtschaft vor: in den Bereichen Um-weltauflagen, Zahlungen, Kontrollen und Krisenreserve. Durch die Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhofft sich die KOM jährliche Einsparungen von bis zu 1,6 Mrd. Euro für den Sektor und 210 Mio. Euro für die Behörden in den Mitgliedstaaten. Vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe sollen von den Plänen profitieren.
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Mit Änderungen bei den Umweltauflagen, dem ersten Element des Vereinfachungspakets, will die KOM das von dem Landwirtschaftssektor und den Mitgliedstaaten genannte Hauptproblem, die so genannten Cross-Compliance (Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Beihilfen zu erhalten) angehen. Für zertifizierte ökologische Betriebe wird vorgeschlagen, sie von fünf Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu befreien, da die geltende Gesetzgebung für diese Betriebsform ein Schutzniveau bietet, das diesen fünf GLÖZ entspricht. In Bezug auf GLÖZ 1 (Erhaltung von Dauergrünland) schlägt die KOM vor, den Zeitraum für die Einstufung einer Fläche als Dauergrünland von fünf auf sieben Jahre zu verlängern. Nach den derzeitigen Vorschriften wird vorübergehend genutztes Grünland, das nicht umgebrochen wurde, nach fünf Jahren zu Dauergrünland oder Weideland. Außerdem soll der Anteil des Dauergrünlands, das umgebrochen werden darf, von fünf auf zehn Prozent erhöht werden, um dem Strukturwandel in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen die Viehwirtschaft zurückgegangen ist, besser Rechnung zu tragen. In Bezug auf die Erhaltung von Feuchtgebieten und Torfmooren (GLÖZ 2) schlägt die KOM eine pragmatischere Umsetzung vor, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, auf ihre bestehende nationale Gesetzgebung zurückgreifen, sofern diese die gleichen Umweltziele verfolgt. Am GLÖZ 4 (Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) wurden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich eine Fußnote soll festlegen, dass die EU-Länder ihre nationale Definition von Wasserläufen verwenden können, wobei die KOM wiederum die Möglichkeit hat, Einwände zu erheben.

Das zweite Element des Vorschlags betrifft die Zahlungen. Hier schlägt die KOM vor, bei den Zahlungen an Kleinlandwirte den Betrag der Pauschalbeihilfe von 1.250 Euro auf 2.500 Euro pro Jahr anzuheben. Die Zahlung soll nicht an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen geknüpft werden. Außerdem werden die Bedingungen für die Förderung der Entwicklung neuer Betriebe (Pauschalbetrag bis zu 50.000 Euro) vereinfacht.

Das dritte Element des Vorschlags betrifft die Kontrollen. Die KOM beabsichtigt, Bestimmungen einzuführen, die die Anzahl der Kontrollen für Beihilfeanträge oder die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelung auf eine pro Jahr und Betrieb beschränken. Darüber hinaus will die KOM die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, Satellitensysteme für Kontrollen zu nutzen, um Kontrollen am Ort des Geschehens so weit wie möglich zu vermeiden.

In einem vierten Bereich wird die Krisenreaktion verbessert. Der Vorschlag sieht die Beibehaltung der Agrarreserve in Höhe von 450 Mio. Euro pro Jahr vor und vereinfacht ihre Nutzung, um besser auf Marktstörungen reagieren zu können. Dazu werden zwei neue Arten von Zahlungen für Krisenfälle im Rahmen der Direktzahlungen und der Entwicklung des ländlichen Raums eingeführt. Danach können die Mitgliedstaaten bis zu drei Prozent ihres jährlichen GAP-Budgets dafür nutzen, um Landwirtinnen und Landwirte bei der Bewältigung der Auswirkungen von Naturkatastrophen oder Tierseuchen zu unterstützen. Darüber hinaus räumt die KOM den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, bis zu drei Prozent ihres jährlichen GAP-Budgets für das Krisenmanagement zu verwenden. 

Ergänzend bietet der Vorschlag den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer GAP-Strategiepläne. Eine vorherige Genehmigung durch die KOM soll demnach nur für so genannte „strategische“ Änderungen erforderlich sein. Andere Änderungen müssen lediglich mitgeteilt werden.

Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Neben Änderungen der wichtigsten GAP-Vorschriften wird die KOM im Laufe dieses Jahres weitere Vereinfachungsmaßnahmen vorschlagen, auch für Bereiche außerhalb der Landwirtschaft. Sie sollen den Aufwand für die Berichterstattung und Kontrolle verringern und die Inanspruchnahme der neuen Flexibilitätsmöglichkeiten erleichtern. (UV)

Weitere Informationen auf der Internetseite der KOM.

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