Die an der Antisubventionsuntersuchung für chinesische Elektroautos interessierten Parteien, also insbesondere die chinesischen Autobauer, aber auch Tesla und europäische Pkw-Produzenten mit Produktionsstandorten in China, waren am 4. Juli 2024 von der KOM über die geplanten Strafzöllen unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Auswertung dieser Rückmeldungen, Gesprächen mit Betroffenen und zusätzlichen Untersuchungen hat die KOM jetzt leicht reduzierte Sätze für die Importzölle vorgeschlagen. Die wichtigsten Neuerungen stellen sich wie folgt dar: Die Zollsätze für chinesischen E-Auto-Produzenten werden angepasst, für BYD 17,0 Prozent (vorher 17,4 Prozent), für Geely 19,3 Prozent (19,9 Prozent) und SAIC 36,3 Prozent (37,6 Prozent). Tesla wird als Exporteur aus China ein unternehmensspezifischer Zollsatz in Höhe von 9 Prozent gewährt. Mehrere chinesische Hersteller und bestimmte Joint Ventures mit EU-Herstellern, die während des Untersuchungszeitraums noch keine Ausfuhren tätigten, können in den Genuss eines niedrigeren Zollsatzes kommen. Außerdem wird darauf verzichtet, die Ausgleichszölle rückwirkend zu erheben.
Die Betroffenen hatten bis Ende August 2024 Zeit, sich noch einmal zu den neuen Vorschlägen zu äußern. Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen wird die KOM den Mitgliedstaaten einen endgültigen Beschluss zur Entscheidung vorlegen. Diese wird im Rahmen des Ausschussverfahrens getroffen. Dabei ist der KOM-Vorschlag angenommen, wenn sich nicht eine qualifizierte Mehrheit dagegen ausspricht. Diese Abstimmung ist verbindlich. Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach der Einführung vorläufiger Zölle beschlossen werden. Eine Verordnung mit den endgültigen Feststellungen wird spätestens am 30. Oktober 2024 (innerhalb von höchstens 13 Monaten nach der Einleitung der Untersuchung) im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. (UV)