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Kommission startet Konsultation zu Gegenmaßnahmen gegen US-Zölle

Die Europäische Kommission (KOM) hat eine öffentliche Konsultation zu mögli-chen EU-Gegenmaßnahmen gegen US-Importe im Wert von 95 Mrd. Euro eingelei-tet, die erhoben werden sollen, falls es keine Verhandlungslösung mit den USA geben sollte.
©Pixabay

Die Konsultation umfasst auch mögliche Beschränkungen für EU-Exporte von Stahlschrott und chemischen Produkten in die USA im Wert von 4,4 Mrd. Euro. Ziel der KOM bleibt allerdings eine ausgewogene Lösung durch Verhandlungen, während sie gleichzeitig Gegenmaßnahmen vorbereitet, mit denen europäische Unternehmen und Verbraucher geschützt werden sollen. 

Die KOM agiert auf Grundlage der EU-Durchführungsverordnung und betrachtet die US-Maßnahmen als Schutzmaßnahmen. Als erster Schritt in diesem Prozess sind alle, die von möglichen Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind, die derzeit von der EU erwogen werden, aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ihre Meinung zu äußern. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Juni 2025. Zur Konsultation gestellt wird erstens eine Liste, die Einfuhren aus einem breite Spektrum industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse abdeckt. Eine zweite Liste betrifft mögliche Beschränkungen für bestimmte EU-Ausfuhren von Stahlschrott und chemischen Erzeugnissen in die USA. 

Parallel dazu plant die KOM, eine Klage bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die so genannten „reziproken“ Zölle sowie Zölle auf Autos und Autoteile, indem sie einen förmlichen Antrag bei der WTO stellt. Die KOM ist der Auffassung, dass die US-Zölle gegen grundlegende WTO-Regeln verstoßen. Ziel der EU ist es klarzustellen, dass international vereinbarte Regeln von Bedeutung sind und von keinem WTO-Mitglied einseitig außer Acht gelassen werden dürfen. Außerdem überwacht sie auch die Umleitung globaler Exporte und sucht nach neuen Handelsmöglichkeiten, um die Auswirkungen der US-Zölle abzumildern. (UV)

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