| Industriepolitik

Kommission stellt aktualisierte Industriestrategie vor

Die Kommission hat am 5. Mai 2021 die aktualisierte Industriestrategie für die EU vorgestellt, mit der sie die europäische Gemeinschaft resilienter gegen zukünftige Krisen aufstellen, den digitalen und ökologischen Übergang gewährleisten und die EU somit wettbewerbsfähiger machen will.

Die Überarbeitung der aus dem Jahr 2020 stammenden Industriestrategie war notwendig geworden, weil mit der Covid-Pandemie Schwachstellen deutlich geworden sind, für die jetzt Lösungsansätze vorgeschlagen werden. Die aktualisierte Industriestrategie trägt der Notwendigkeit Rechnung, die Abhängigkeiten Europas in wichtigen strategischen Bereichen besser zu verstehen. Darüber hinaus stellt sie ein Instrumentarium für deren Bewältigung vor und enthält neue Maßnahmen zur Beschleunigung des grünen und des digitalen Übergangs.

Im Mittelpunkt der aktualisierten Industriestrategie stehen drei Schlüsselbereiche. So soll zum einen die Resilienz des Binnenmarkts gestärkt werden. Der Binnenmarkt war durch Angebotsbeschränkungen, Grenzschließungen und Fragmentierung während der Krise auf eine harte Probe gestellt worden. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital im Binnenmarkt soll bei potenziellen künftigen Krisen unbedingt aufrechterhalten werden. Deshalb schlägt die Kommission ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vor, das mehr Transparenz und Solidarität garantieren und dazu beitragen soll, kritische Engpässe bei Produkten durch eine Beschleunigung der Verfügbarkeit zu beseitigen und die Zusammenarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken. Gleichzeitig soll die Marktüberwachung bei Produkten verbessert werden, indem die Kapazitäten bei den nationalen Behörden erhöht und die Digitalisierung im Bereich der Produktkontrollen und der Datenerhebung vorangetrieben werden. 14 industrielle Ökosysteme (Baugewerbe, digitale Industrie, Gesundheitssektor, Agrar- und Lebensmittelsektor, erneuerbare Energien, energieintensive Industriezweige, Transport- und Automobilindustrie, Elektronikindustrie, Textilindustrie, Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie, Kultur- und Kreativwirtschaft, Tourismus, Lokal- und Sozialwirtschaft sowie Einzelhandel) sollen jährlich analysiert werden. KMU sollen durch die Mobilisierung von Investitionen in alternative Streitbeilegungsverfahren unterstützt werden.

Aufgrund der COVID-19-Krise war es zu Unterbrechungen in globalen Lieferketten und zu Engpässen bei bestimmten kritischen Produkten in Europa gekommen. Wie bereits in der EU-Industriestrategie 2020 dargelegt wurde, soll die offene strategische Autonomie als zweiter Schlüsselbereich gestärkt werden. Dazu schlägt die Kommission vor, internationale Handelspartnerschaften zu diversifizieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Handel und Investitionen weiterhin eine Schlüsselrolle beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit spielen. Die Kommission plädiert dafür, Industrieallianzen auszubauen, da sie bestens geeignet sind, neue Kooperationsmöglichkeiten zu erschließen sowie neue Geschäftspartnerschaften und -modelle mit privaten Investoren zu entwickeln. Insbesondere Start-ups und KMU sollen davon profitieren. Derzeit arbeitet die Kommission an der Allianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien sowie an der Allianz für Industriedaten, Spitzen- und Cloudcomputing und erwägt eine Allianz für Trägerraketen sowie eine Allianz für emissionsfreie Flugzeuge.

Als dritten Aktionsbereich hat die Kommission die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Übergangs der EU-Industrie aufgegriffen. Sie skizziert in der aktualisierten Industriestrategie neue Maßnahmen zur Unterstützung eines Geschäftsszenarios für den ökologischen und den digitalen Übergang. Im Einvernehmen mit der Industrie, den Behörden, den Sozialpartnern und ggf. anderen Interessenträgern – zunächst aus den Bereichen Tourismus und energieintensive Industrien – sollen Wege für den Übergang aufgezeigt werden. Dadurch könnte es möglich sein, nach dem Bottom-up-Prinzip eine genauere Vorstellung von Umfang, Kosten und Voraussetzungen hinsichtlich der Maßnahmen zu vermitteln, die zur Begleitung des doppelten Übergangs erforderlich sind und in einen umsetzbaren Plan zur Förderung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit münden. Ergänzt werden soll das durch einen kohärenten Rechtsrahmen zur Verwirklichung der mit Europas digitaler Dekade und dem „Fit-für-55“-Paket angestrebten Ziele. Hier nennt die Kommission u. a. Maßnahmen zur Beschleunigung der Einführung erneuerbarer Energiequellen und die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglichem und CO2-armem Strom. (UV)

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