Nachdem das Parlament bereits im Januar 2020 eine ehrgeizige Strategie zum Thema Gleichstellung von der Kommission gefordert hatte, haben Gleichstellungskommissarin Helen Dalli und die Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová nun am 5. März 2020 die Gleichstellungsstrategie 2020 vorgestellt.
„Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist zwar ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union, sie ist aber noch lange nicht verwirklicht. In der Wirtschaft, in der Politik und in der Gesellschaft als Ganzes können wir unser volles Potenzial nur entfalten, wenn wir unsere Kompetenzen und unsere Vielfalt vollumfänglich zum Einsatz bringen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen. Im Vordergrund der Strategie stehen die Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt und Geschlechterstereotypen, die Gewährleistung gleicher Chancen im Arbeitsmarkt sowie die Verwirklichung der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Politik und Entscheidungspositionen. Diese Prioritäten sind auf die nächsten fünf Jahre ausgelegt und sollen verpflichtend in alle politischen Bereiche der EU mit einbezogen werden.
Bezüglich der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt wird die Entwicklung von Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt gegen Frauen gefordert. In diesem Sinne will die Kommission Straftatbestände von bestimmten Formen der Gewalt gegen Frauen ausdehnen und wenn möglich europaweit besser harmonisieren, wie zum Beispiel bei sexueller Belästigung, Missbrauch von Frauen und Genitalverstümmelung bei Frauen. Darüber hinaus will die Kommission auch Gewalt gegen Frauen im Internet bekämpfen, wie zum Beispiel Mobbing und Belästigung in sozialen Medien, die den Alltag von Mädchen und Frauen erheblich erschweren. Daher wird die Kommission einen Rechtsakt über digitale Dienstleistungen vorschlagen, mit dem Maßnahmen einhergehen, die die betroffenen Plattformen einleiten können, wenn Grundrechte im Internet verletzt werden.
Gegen die Ungleichheiten im Arbeitsmarkt, die ungleiche Bezahlung im Besonderen, soll mit einer Konsultation zur Entgelttranzparenz vorgegangen werden. Bis Ende 2020 verspricht die Kommission allerdings auch verbindliche Maßnahmen. In deren Zentrum steht die Verbesserung der EU-Standards für Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, um es Frauen zu ermöglichen, sich in der Arbeitswelt zu entfalten. Laut Kommission wirke sich eine erhöhte Erwerbsfähigkeit von Frauen äußerst positiv auf den Arbeitsmarkt aus, insbesondere in Anbetracht der rückläufigen Erwerbsbevölkerung und des Fachkräftemangels.
Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen bleibt eine Herausforderung, der sich die Kommission weiterhin annehmen will. Dafür verwies sie in der Gleichstellungsstrategie 2020 auf die entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 2012. Obwohl die Strategie sonst keine verbindlichen Maßnahmen enthält, setzt sie 2024 als Ziel für die Erreichung von Geschlechterparität auf allen Führungsebenen.
Jedoch sollen nicht nur diese Prioritäten von der so genannten Gender-Perspektive beeinflusst werden, sondern alle Bereichen und wichtigen Initiativen innerhalb der EU. Deswegen wurde eine Task-Force für Gleichheitspolitik erstellt, die diese Frauenförderung gewährleisten soll. Die Finanzierung der Gleichstellungsstrategie 2020-2025 soll durch verschieden Fonds und einen Anteil im Mehrjährigen Finanzrahmen 2020-2027 erfolgen. (AE)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200305-gleichstellung_de
https://www.akeuropa.eu/de/neue-gleichstellungsstrategie-veroeffentlicht