| Digitaler Euro

Kommission stellt Legislativvorschlag zur Einführung eines digitalen Euro vor

Die COVID-19-Pandemie hat den Trend zur digitalen Zahlung beschleunigt. Gleichzeitig wollen viele EU-Bürgerinnen und Bürger nicht auf die Möglichkeit der Barzahlung verzichten. Aus diesem Grund legte die Europäische Kommission (KOM) am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Stärkung von Euro-Bargeld und zur Einführung eines digitalen Euro vor. Der Vorschlag umfasst zwei sich unterstützende Maßnahmenpakete. Durch diese könnten Bürgerinnen und Bürger in Zukunft zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen.
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In einem ersten Maßnahmenpaket wird Euro-Bargeld weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Die Mitgliedstaaten würden hierdurch zur Gewährleistung einer breiten Akzeptanz von Barzahlungen und eines ausreichenden und effektiven Zugangs zu Bargeld verpflichtet. Durch die freie Wahl der Zahlungsmethode, werde die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen gewährleistet, die in der Regel stärker auf Barzahlungen angewiesen sind. Der Vorschlag stelle sicher, dass Bargeld weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung steht, so Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Das zweite Maßnahmenpaket schafft den Rechtsrahmen für einen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Bargeld. Hierdurch möchte die KOM im Euro-Währungsgebiet eine zusätzliche Option zur digitalen Zahlung mit einer weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlichen Geldes schaffen. Das neue Zahlungsmittel könne neben bestehenden nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln, wie bspw. Giro-Karten, genutzt werden. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet mit dem digitalen Euro bezahlen können, werde er wie eine digitale Geldbörse funktionieren und sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen. Letztere gewährten einen besonders hohen Schutz der Privatsphäre, da weniger personenbezogene Daten offengelegt werden müssten als bei heutigen Kartenzahlungen. Online-Zahlungen würden denselben Schutz wie bestehende digitale Zahlungsmittel bieten.

Die Bereitstellung des digitalen Euros werde über Banken und andere Zahlungsdienstleister laufen. Das Angebot grundlegender Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro sei für Privatpersonen kostenlos. Zudem werde die finanzielle Inklusion durch die Möglichkeit bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung ein Konto zu eröffnen und zu unterhalten gefördert. Dabei sei der digitale Euro zudem auch für Menschen mit Behinderungen leicht zu nutzen. Die Verpflichtung zur Annahme des digitalen Euro werde für Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet bestehen. Hiervon ausgenommen seien allein sehr kleine Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden. 

Die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, obliegt der EZB. Diese begrüßt den Vorschlag der KOM – vor allem in Bezug auf den Status von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Die Pressemitteilung der EZB dort. (BH)

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