Der CISAF-Rahmen vereinfacht die Beihilfevorschriften in fünf zentralen Bereichen:
- Ausbau erneuerbarer Energien und kohlenstoffarmer Brennstoffe:
Es wird ein Schnellverfahren zur Förderung erneuerbarer Energien sowie kohlenstoffarmer Brennstoffe wie grünem und blauem Wasserstoff eingeführt. Diese seien entscheidend, um Dekarbonisierungsziele zu erreichen, insbesondere in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren. - Befristete Strompreisentlastungen für energieintensive Verbraucher:
Um Wettbewerbsnachteile auszugleichen, können Mitgliedstaaten Unternehmen mit hohem Stromverbrauch finanziell entlasten. Diese Unternehmen müssen im Gegenzug in Dekarbonisierung investieren. - Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen:
Der Rahmen unterstützt flexible Investitionen in eine breite Palette von Technologien wie Elektrifizierung, Biomasse, Wasserstoff sowie CO2‑Abscheidung und -Speicherung. Förderungen können pauschal, anhand der Finanzierungslücke oder per Ausschreibung gewährt werden. - Förderung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien:
CISAF ermöglicht Investitionen in neue Produktionsanlagen für Technologien, die unter die Netto-Null-Industrie-Verordnung fallen. So soll verhindert werden, dass Investitionen aus Europa abwandern. Auch die Herstellung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe für saubere Technologien werden künftig gefördert. Zudem können benachteiligte Regionen stärker unterstützt und steuerliche Anreize zur Nachfrageförderung geschaffen werden. - Verringerung der Investitionsrisiken für saubere Energie und Kreislaufwirtschaft:
Öffentliche und private Investitionen sollen durch Beteiligungskapital, Darlehen oder Garantien für Fonds oder Zweckgesellschaften gefördert werden, um das Risiko für private Investoren zu mindern.
Insgesamt schafft der CISAF-Rahmen einen rechtlich sicheren und vereinfachten Rahmen, der den grünen und digitalen Wandel der europäischen Industrie unterstützt und gleichzeitig den Binnenmarkt schützen wird. Andere Beihilfevorschriften, die für den Clean Industrial Deal von Bedeutung sind (z.B. die Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen) gelten weiterhin parallel und können von den Mitgliedstaaten für andere, komplexere Fördermaßnahmen verwendet werden.
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