Vor dem Hintergrund einer sehr öffentlichen Auseinandersetzung um den Lieferver-zug des Unternehmens hatte die Kommission im April dieses Jahres Klage gegen AstraZeneca eingereicht. Im Juni hatte ein belgisches Gericht in erster Instanz entschieden, dass das Unternehmen – nach einem festen Zeitplan – bis Ende September 2021 50 Mio. Dosen seines Impfstoffes liefern muss. Sofern das Unternehmen diesem Lieferplan nicht nachkäme, müsste es eine Strafe von 10 Euro pro nicht-gelieferter Impfdosis zahlen. Beide Parteien hatten das Urteil gleichermaßen als Erfolg für sich verbucht.
Der jetzt geschlossene Vergleich sieht nach Mitteilung der Kommission vor, dass das Unternehmen zusätzlich zu den rund 100 Millionen Dosen, die bis Ende des zweiten Quartals geliefert wurden, nach quartalsweise festgelegten Liefermengen 135 Millionen Dosen bis Ende 2021 und die restlichen Dosen dann bis Ende März 2022 zu liefern hat. Die Gesamtzahl der gelieferten Dosen entspricht damit der vertraglich vereinbarten Zahl von 300 Millionen Dosen.
Anlässlich der Vergleichsvereinbarung ging die für Gesundheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides auch auf das Thema Impfstoffsolidarität ein und unterstrich das Ziel der EU bis zum Ende dieses Jahres mindestens 200 Millionen Impfstoffdosen über COVAX an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu verteilen. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20210903-eu-und-astrazeneca-beenden-rechtsstreit_de