Delivery Hero hielt seit Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung am spanischen Essenliferanten Glovo und erwarb im Juli 2022 dessen alleinige Kontrolle. Nach Angaben der KOM haben beide Unternehmen vereinbart, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, wirtschaftlich sensible Informationen auszutauschen und geografische Märkte aufzuteilen. Das stellt nach EU-Recht verbotene Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen dar, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts einschränken. Im Zuge der Untersuchung haben beide Unternehmen ihre Beteiligung an dem Kartell zugegeben. Während der Ermittlungen durchsuchte die KOM zweimal die Geschäftsräume von Delivery Hero und Glovo, im Juli 2022 und November 2023.
Sobald alle Fragen zur Vertraulichkeit geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Fall im öffentlich zugänglichen Register der KOM unter der Nummer AT.40795 veröffentlicht. (UV)