| VW und BMW

Kommission verhängt Kartellstrafe für deutsche Autobauer

Mit einem Bußgeld von insgesamt rund 875 Mio. Euro hat die Kommission am 8. Juli 2021 das Kartellverfahren gegen die deutschen Autobauer VW, BMW und Daimler wegen Absprachen zur Abgasnachbehandlung in Dieselautos abgeschlossen. Das höchste Bußgeld muss mit 502 Mio. Euro der VW-Konzern bezahlen, der an dem Kartell mit seinen drei Marken VW, Audi und Porsche beteiligt war und den höchsten Jahresumsatz als Bemessungsgrundlage für das Bußgeld aufweist. Auf BMW entfallen 372 Mio. Euro. Daimler muss nichts zahlen, weil der Konzern das Kartell in Brüssel angezeigt hatte und somit von der Kronzeugenregelung profitieren kann.

Die Automobilhersteller hatten sich regelmäßig getroffen, um sich über die Entwicklung bestimmter Technologien zur Beseitigung schädliche Stickoxidemissionen („NOx-Emissionen“) von Diesel-PKW durch die Einspritzung von Harnstoff („AdBlue“) in den Abgasstrom auszutauschen. Bei diesen Zusammenkünften verständigten sich die Automobilhersteller über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren darauf, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.

Konkret legten Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern die Größen der AdBlue-Tanks und die Reichweiten fest und verständigten sich auf den zu erwartenden durchschnittlichen AdBlue-Verbrauch. Außerdem tauschten sie sensible Informationen zu diesen Aspekten aus. Dadurch beseitigten sie die Ungewissheit, die mit ihrem künftigen Marktverhalten in Bezug auf eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Reinigung der NOx-Emissionen (sogenannte Übererfüllung) und die AdBlue-Nachfüll-Reichweiten verbunden war. (UV)

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