Die KOM hatte die Entscheidung im so genannten Google Adtech-Fall seit Monaten vorbereitet. Die Ermittlungen hatten im Jahr 2021 begonnen. 2023 empfahl die KOM dem Unternehmen einen Teil seines Werbeangebots zu verkaufen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Bei ihren Untersuchungen zum von Google genutzten System zur Platzierung von Adhoc-Anzeigen ist die KOM zu dem Schluss gekommen, dass die praktizierten Verhaltensweisen darauf abzielten, dem eigenen System vorsätzlich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das habe möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen (Ad exchanges) geführt. Dadurch wurde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Stufen der Adtech-Wertschöpfungskette gestärkt, sodass das Unternehmen für seine Dienste höhere Gebühren verlangen konnte.
Die KOM forderte Google nun auf, die Selbstbegünstigung im Werbebereich einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu beseitigen. Das Unternehmen hat 60 Tage Zeit, der KOM mitzuteilen, wie es das zu tun gedenkt. Die Milliardenstrafe gilt jedoch unabhängig von dieser Frist für die bereits erfolgten Wettbewerbsverstöße. Sollte Google der Aufforderung nicht nachkommen, könnten weitere Sanktionen folgen.
Der US-amerikanische Präsident Donald Trump hat anschließend erklärt, die Milliardenstrafe bedrohe US-Investitionen und Jobs. Er kündigte eine Untersuchung an, die höhere Zölle für die EU oder Importbeschränkungen nach sich ziehen könnte. Der US-Präsident hatte zuvor Ländern mit Gesetzen zur Regulierung von Digitalkonzernen mit erheblichen zusätzlichen Zöllen gedroht, sollten die betreffenden Länder ihre diskriminierenden Maßnahmen nicht aufgeben.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Kartellfall unter der Nummer AT.40670 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der KOM veröffentlicht. (UV)