| Corona-Krise

Kommission verlängert Beihilferahmen

Zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der sich hinziehenden Corona-Krise will die Kommission die seit März 2020 geltenden und mehrfach ausgeweiteten Sonderregeln für staatliche Beihilfe bis zum Ende des Jahres 2021 verlängern und erneut anpassen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission den Mitgliedstaaten am 19. Januar 2021 zur Stellungnahme übermittelt.

Im Dezember hatte sie dazu eine Umfrage eingeleitet. Auf der Basis der Rückmeldungen schlägt die Kommission vor, die Obergrenzen für die nach dem befristeten Beihilferahmen möglichen Finanzhilfen zu erhöhen. Derzeit ist vorgesehen, dass bis zu 120.000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, 100.000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und 800.000 Euro je Unternehmen aus einem anderen Sektor gewährt werden können. Für Maßnahmen, die zu den nicht durch die Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beitragen, können Unternehmen derzeit mit bis zu 3 Mio. Euro unterstützt werden.

Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, dass die Mitgliedstaaten rückzahlbare Finanzierungsinstrumente (einschließlich Darlehen) in Höhe von bis zu 800.000 Euro je Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt in direkte Zuschüsse umwandeln können. Für Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor gilt dabei ein Schwellenwert von 120.000 Euro und für Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse von 100.000 Euro. Mit dieser Vorgabe sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie Beihilfen in Form rückzahlbarer Instrumente zu wählen. (UV)

https://ec.europa.eu/germany/news/20210120-corona-beihilfen_de

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