Die Kommission hat am 13. März 2021 mit der Liste der Verpflichtungen das Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) konkretisiert. Die Veröffentlichung der Marktzugangsangebote stellt den nächsten Schritt im Ratifizierungsprozess des Abkommens dar. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat müssen das CAI noch prüfen und ratifizieren.
Das CAI soll europäischen Unternehmen, Investoren und Dienstleistern mehr Rechtssicherheit und einen besseren Marktzugang nach fairen Regeln bieten. Konkret erleichtert das Abkommen den gegenseitigen Marktzugang in bestimmten Bereichen. Es bietet einen klaren und durchsetzbaren Regelungsrahmen, der EU-Unternehmen einen besseren Zugang und mehr Sicherheit bei Investitionen in China bietet.
China ist bedeutende Verpflichtungen eingegangen, um EU-Unternehmen den Zugang zum chinesischen Markt zu garantieren. Im Bereich der Nicht-Dienstleistungen hat China erhebliche Zusagen im verarbeitenden Gewerbe gemacht, das mehr als die Hälfte der gesamten EU-Investitionen in China ausmacht - darunter 28 Prozent für den Automobilsektor und 22 Prozent für Rohstoffe. Im Dienstleistungssektor macht China auch Zusagen über den Zugang für europäische Investoren in den Bereichen Telekommunikation (Cloud-Dienste), Finanzdienstleistungen, privates Gesundheitswesen, Umweltdienstleistungen und luftverkehrsbezogene Dienstleistungen (Computerreservierungssysteme).
Kernelemente des CAI auf chinesischer Seite sind laut EU-Kommission Regeln gegen den erzwungenen Technologietransfer, Verpflichtungen für das Verhalten staatlicher Unternehmen, umfassende Transparenzregeln für Subventionen und Verpflichtungen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung sowie weitere und neue Marktzugangsöffnungen und Verpflichtungen wie die Abschaffung von Mengenbeschränkungen, Eigenkapitalobergrenzen oder Joint-Venture-Anforderungen in einer Reihe von Sektoren. (UV)