Der Leitfaden soll Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, wie etwa ChatGPT, dabei helfen zu verstehen, wie sie die rechtlichen Verpflichtungen der KI‑Verordnung erfüllen und das Risiko von Strafen bei Nichteinhaltung vermeiden können. Diese Strafen können bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Anbieter betragen. In seiner letzten Fassung vor dem endgültigen Entwurf, der für den 2. Mai 2025 vorgesehen ist, führt der Kodex mehrere Änderungen gegenüber der vorherigen Version ein, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Modelle.
Der Entwurf umfasst zwei Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz und Urheberrecht für alle Allzweck-KI-Anbieter und weitere 16 Verpflichtungen im Hinblick auf Sicherheit und Gefahrenabwehr, die nur für Modelle mit systemischen Risiken gelten. Für Open‑Source-Modell-Anbieter gelten abgemilderte Transparenzvorschriften. Was die Transparenz betrifft, so enthält der Kodex ein Beispiel für ein Dokumentationsformular für KI-Modelle, das den Entwicklern den Zugang zu den für die Einhaltung der Vorschriften wesentlichen Informationen ermöglicht. Im Abschnitt über das Urheberrecht, der besonders bei großen KI-Unternehmen umstritten ist, werden KI‑Anbietern größere Spielräume beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Daten eingeräumt.
Obwohl nicht rechtsverbindlich, sind die Verhaltenskodizes stark umstritten. Die großen Tech-Unternehmen drohen aktuell damit, den Leitfaden nicht zu unterzeichnen, da sie zusätzliche Belastungen fürchten.
Weitere Informationen zum Verhaltenskodex sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)