So sollen ausreichend Mittel für die (neuen) politischen Prioritäten der EU (u.a. die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigungsfähigkeit der EU, die Schaffung erschwinglichen Wohnraums oder dem Ausbau der Energiewende) bereitgestellt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei den zusätzlichen Mitteln zu, die im Rahmen des Vorschlags für die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik vorgesehen sind. So sollen Anreize und Spielraum für die Neuprogrammierung der verfügbaren Kohäsionsmittel geschaffen werden.
Ausführlichere Informationen zu den Verpflichtungen und den jeweiligen Haushaltsbereichen sind hier sowie in Fragen und Antworten einsehbar. Der Jahreshaushalt für 2026 muss bis Ende des Jahres 2025 förmlich angenommen werden. Erste interinstitutionelle Verhandlungen sind für den 17. Juli 2025 geplant. (YA)