Insbesondere möchte die KOM den Aufwand für die Berichterstattung durch Finanzmarktteilnehmer verringern, damit der Schwerpunkt nur auf den Informationen liegt, die für Anleger am wichtigsten sind. Die Überarbeitung soll die allgemeine Kohärenz der Vorschriften innerhalb des Rechtsrahmens für nachhaltige Finanzdienstleistungen sicherstellen, einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.
Interessenträger werden aufgefordert, sich zur Einschätzung durch die KOM und zu möglichen Lösungen zu äußern und dabei sachdienliche Informationen über mögliche Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen vorzubringen. Der Vorschlag für eine Änderung der SFDR-Verordnung war im Arbeitsprogramm der KOM für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
Die Konsultation ist hier abrufbar, die Frist zur Rückmeldung läuft bis zum 30. Mai 2025. (YA)