| Kriminalitätsbekämpfung

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Zukunft Europols

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 23. Oktober 2025 eine Konsultation zur Vorbereitung des neuen Mandats von Europol, der europäischen Agentur zur Unterstützung der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität beim Informationsaustausch, gestartet.
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Ziel ist es, Rückmeldungen zu den bestehenden Mängeln und zu möglichen Reformmaßnahmen der Agentur einzuholen. Die Reform soll dazu beitragen, Europol flexibler, technologisch leistungsfähiger und besser vernetzt arbeiten zu lassen, um die nationalen Strafverfolgungsbehörden künftig noch wirksamer zu unterstützen. 

Im Jahr 2024 unterstützte Europol eine Rekordzahl von 3.324 Operationen. Trotz dieser positiven Entwicklung sieht die KOM weiterhin Verbesserungsbedarf, da Europol seine unterstützende Rolle derzeit nicht optimal wahrnehmen könne. Die zunehmende Komplexität grenzüberschreitender und digitaler Kriminalität erfordere eine bessere Koordination, Informationsbündelung und technologische Ausstattung der Agentur auf europäischer Ebene.

Die KOM identifiziert insbesondere folgende strukturelle Mängel:

  • unzureichende Verteilung und Nutzung von personellen, finanziellen und IT-Ressourcen,

  • zu starre Aufgabenformulierung, die neue Kriminalitätsformen nicht abdecke,

  • technische und rechtliche Hürden beim Informationsaustausch,

  • unzureichender Rechtsrahmen für die Kooperation zwischen Europol, Mitgliedstaaten und anderen EU-Behörden sowie

  • suboptimale Verwaltungs-, Finanz- und Aufsichtsstrukturen. 

Laut KOM seien verschiedene Handlungsoptionen für das neue Mandat von Europol denkbar:

  1. Beibehaltung Status quo – keine Änderung der bestehenden Verordnung;

  2. Nichtlegislative Maßnahmen – etwa Anreize zur Stärkung gemeinsamer Ermittlungen und besserer Informationsübermittlung;

  3. Gezielte Änderungen der Europol-Verordnung – zur Beseitigung rechtlicher und technischer Hindernisse, Vereinfachung von Verfahren und Verbesserung des Informationsmanagements;

  4. Neues Mandat („neues Europol“) – mit erweiterten Aufgabenbereichen (z. B. Sabotage, hybride Bedrohungen, Informationsmanipulation), neuen operativen Befugnissen, einem überarbeiteten Kooperationsrahmen sowie gestärkten technologischen und Governance-Strukturen.

Die Überarbeitung des Europol-Mandats ist auch Teil des neuen Arbeitsprogramms der KOM für das kommende Jahr. Die Konsultation ist hier abrufbar, die Frist zur Einreichung von Beiträgen läuft bis zum 15. Januar 2026. (YA)

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