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Kommission verschärft Durchsetzung der Plattformregulierung

Die Europäische Kommission (KOM) treibt die Durchsetzung der europäischen Plattformregulierung weiter voran. Mit einem neuen förmlichen Verfahren im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gegen X wegen des KI-Chatbots Grok, der Einstufung von WhatsApp als sehr große Online-Plattform (VLOP) sowie zusätzlichen Durchsetzungsmaßnahmen gegen Google unter dem Digital Markets Act (DMA) zieht die KOM die regulatorischen Daumenschrauben gegenüber großen Online-Plattformen weiter an.
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Die KOM hat am 26. Januar 2026 ein neues förmliches DSA-Verfahren gegen X eingeleitet und zugleich ein seit Dezember 2023 laufendes Verfahren ausgeweitet. Gegenstand ist die Einbindung des KI-Chatbots Grok in die Plattform sowie dessen Nutzung in den Empfehlungssystemen von X. Geprüft wird, ob X die mit Grok verbundenen systemischen Risiken vor der Einführung ausreichend bewertet und gemindert hat. Im Fokus stehen insbesondere Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte – darunter sexualisierte Darstellungen und mögliche Inhalte sexuellen Missbrauchs von Kindern – sowie negative Auswirkungen auf das körperliche und psychische Wohlbefinden. 

Untersucht werden mögliche Verstöße gegen zentrale DSA-Pflichten zur Risikoanalyse, Risikominderung und Transparenz, einschließlich der Pflicht zu einer Ad-hoc-Risikobewertung vor Einführung neuer Funktionen. Parallel wird geprüft, ob X seine Empfehlungssysteme – insbesondere nach der angekündigten Umstellung auf ein Grok-basiertes System – im Einklang mit den DSA-Vorgaben ausgestaltet. Die KOM kann im weiteren Verlauf Auskunftsersuchen stellen, Inspektionen durchführen und gegebenenfalls einstweilige Maßnahmen ergreifen. 

Am gleichen Tag hat die KOM WhatsApp gemäß dem DSA als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft. Maßgeblich ist die Funktion „Channels“, über die Inhalte an ein breites Publikum verbreitet werden und die den Schwellenwert von 45 Mio. monatlichen Nutzerinnen und Nutzern in der EU überschreitet. Private Chat-Funktionen sind ausdrücklich nicht vom Anwendungsbereich des DSA erfasst.

Mit der Einstufung unterliegt WhatsApp den erweiterten DSA-Pflichten für VLOPs, insbesondere zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken wie der Verbreitung illegaler Inhalte, Wahlmanipulation oder Beeinträchtigungen von Grundrechten. Der Anbieter Meta hat bis Mitte Mai 2026 Zeit, die zusätzlichen Anforderungen umzusetzen. Die Aufsicht liegt künftig bei der KOM in Zusammenarbeit mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste, da WhatsApp seinen EU-Niederlassungssitz in Irland hat.

Ergänzend hat die KOM zwei sogenannte Präzisierungsverfahren gegen Google nach dem Digital Markets Act (DMA) eröffnet. Ziel ist es, die Umsetzung bestehender Verpflichtungen für als „Gatekeeper“ eingestufte Dienste zu konkretisieren. Zum einen betrifft dies die Interoperabilität integrierter KI-Dienste, insbesondere im Zusammenhang mit Googles KI-Angebot Gemini. Drittanbieter sollen gleichwertigen Zugang zu relevanten KI-Funktionen erhalten.

Zum anderen geht es um die Verpflichtung, Suchdaten aus Google Search, etwa zu Rankings, Suchanfragen, Klicks und Ansichten, in anonymisierter Form mit Anbietern alternativer Suchmaschinen zu teilen. Damit soll verhindert werden, dass Googles Marktmacht im Suchbereich zu wettbewerbsverzerrenden Vorteilen führt. (VS)

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