Die KOM hege den Verdacht, dass durch Meta Konkurrenten vom Vertrieb über den Onlinemarkt verdrängt werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung mit dem Social Media-Angebot einen erheblichen Vertriebsvorteil habe. Zudem hat die KOM Bedenken, dass Meta unfaire Handelsbedingungen anwende, die es dem Unternehmen ermöglichten, Daten konkurrierender Online-Kleinanzeigendienste zu nutzen. Dabei geht es um konkurrierende Annoncendienste, die auf Facebook oder Metas weiterem Onlinedienst Instagram Werbung schalten.
Der Meta-Konzern hat nun die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern und eine mündliche Anhörung zu beantragen. Sollte die KOM nach diesen möglichen Rückmeldungen zu dem Schluss kommen, dass es ausreichend Beweise für einen Verstoß gibt, droht Meta eine Strafe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Für den Abschluss der kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betreffenden Unternehmen mit der KOM sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte. Weitere Informationen können über das öffentlich zugängliche Kommissionsregister unter der Nummer AT.40684 eingesehen werden. (UV)