Die KOM hat außerdem zusätzlicheLeitlinien und einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Die vorgelegten Leitlinien können bei den Unternehmen und Durchsetzungsbehörden zusätzliche Klarheit schaffen und damit die Anwendung der Vorschriften erleichtern. Sie sollen zur einheitlichen Auslegung der Entwaldungsverordnung beitragen. Elf Kapitel decken eine Vielzahl von Themen wie die Rechtsanforderungen, den Zeitrahmen für die Anwendung, die landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zur Warendefinition ab.
Das Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Für große Unternehmen sollen die Vorschriften dem neuen Vorschlag der KOM zufolge jetzt nicht ab Ende 2024, sondern erst ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Unternehmen verschiebt sich der Stichtag auf den 30. Juni 2026. Die KOM begründet ihre Entscheidung mit der großen Besorgnis internationaler Partner, aber auch der Mitgliedstaaten, über den schlechten Stand der Vorbereitung drei Monate vor dem geplanten Umsetzungstermin.
Das Europäische Parlament und der Rat der 27 Mitgliedsländer müssen der Verschiebung noch zustimmen und den Entwurf vor Ende des Jahres absegnen, damit er in Kraft treten kann. (UV)