| Corona-Pandemie

Kommission warnt vor Gefahr einer sozialen Krise

Die Kommissare für Wirtschaft, Dombrovskis und Gentiloni, sowie für Beschäftigung, Schmit präsentierten am 20. Mai 2020 ihre sozioökonomischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Übergang von einem gesundheitlichen Notstand zu einer schrittweisen wirtschaftlichen Erholung. Laut den Kommissaren sollten die Mitgliedstaaten sich für die wirtschaftliche Erholung auf Investitionen im Einklang mit den langfristigen strategischen Zielen der EU konzentrieren. Die während der Finanzkrise im Jahr 2008 gemachten Fehler sollten vermieden und Investitionen gefördert werden. Zu den strategischen Zielen der EU gehören z. B. der Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft, die Digitalisierung und die (Höher-)Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Neben den erforderlichen Investitionen in den Gesundheitssektor und die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität der Unternehmen muss laut dem Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine der Hauptprioritäten für den Aufschwung sein. Das vom Rat verabschiedete beschäftigungspolitische Instrument SURE zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten sei dazu hilfreich. Es verpflichte die Mitgliedstaaten, vorübergehende Kurzarbeitsprogramme einzurichten, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Nicolas Schmit berichtete von einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit in der EU. Mehr als 30 Mio. Menschen seien vorübergehend oder teilweise arbeitslos. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie hätten die europäische Wirtschaft hart getroffen, aber nicht in allen Ländern und Sektoren gleichermaßen. Aufgrund der wirtschaftlichen Fragmentierung besteht nach Ansicht von Schmit die Gefahr einer sozialen Krise.

Besonders junge Menschen, Migranten, Menschen mit Behinderungen, Mitglieder der Roma-Gemeinschaft und anderer Minderheitsgruppen haben in Krisenzeiten größere Schwierigkeiten, Zugang zum Arbeitsmarkt oder Sozialschutz zu erhalten. Bereits während der Finanzkrise waren junge Menschen eine der am härtesten betroffenen Gruppen, als einige Mitgliedstaaten mit Arbeitslosenquoten von über 50 Prozent zu kämpfen hatten. Der Aufschwung sollte die Eingliederung und die wirtschaftliche Konvergenz fördern, die für die soziale Konvergenz von zentraler Bedeutung sei. Weiterhin wies der Beschäftigungskommissar darauf hin, dass besondere Aufmerksamkeit auf den eklatanten Fachkräftemangel, besonders im Gesundheits- und Pflegesektor, gelegt werden müsse. Die Kommission wird zur Abhilfe Vorschläge unterbreiten, zum einen zur robusteren Gestaltung der Europäischen Jugendgarantie und zum anderen eine neue Kompetenzagenda, die Investitionen in die Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anregen soll.

Die sozioökonomischen Empfehlungen der drei Kommissare haben keine bindende Wirkung für die Mitgliedstaaten. Um in den Genuss der Unterstützung aus dem künftigen Europäischen Konjunkturfonds zu kommen, werden die Mitgliedstaaten nationale Konjunkturpläne vorlegen, in denen sie diese Empfehlungen berücksichtigen können. (JC)

Teilen

Zurück