| Arbeit und Soziales

Kommission will Arbeitnehmende besser vor Chemikalien schützen

Die Europäische Kommission (KOM) legte am 4. Juni 2025 neue Vorschläge zum besseren Schutz von Arbeitnehmenden vor gefährlichen chemischen Stoffen vor.
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Konkret geht es um die Beschränkung des Einsatzes von N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP), die häufig in industriellen Prozessen wie der Herstellung von chemischen Verbindungen, Reinigungsmitteln, Beschichtungen, Kunstfasern und Baumaterialien verwendet werden. Auch in Laboren finden beide Stoffe Anwendung.

Mit der vorgeschlagenen Änderung der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) setzt die KOM klare Grenzwerte für den Kontakt über Haut und Atemwege. Ziel ist es, die gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte, die regelmäßig mit diesen Stoffen arbeiten, deutlich zu reduzieren. Die Beschränkung soll in 18 Monaten in Kraft treten. Für die Verwendung von DMAC in der Kunstfaserproduktion ist eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen.

Die Maßnahmen sind Teil der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. Sie tragen dazu bei, das Engagement der KOM für sichere und gesunde Arbeitsplätze in Europa zu stärken. Zugleich leistet die KOM damit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)

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