Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Funkanlagenrichtlinie will die Kommission erreichen, dass künftig ein einziges Ladegeräteformat für alle tragbaren elektronischen Geräte verwendet werden kann. Gleichzeitig soll auch die Schnellladetechnologie harmonisiert werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen können. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladgeräten und elektronischen Geräten zu entkoppeln. So soll die Zahl unfreiwillig erworbener oder unbenutzter Ladegeräte deutlich gesenkt werden. Schließlich werden die Hersteller verpflichtet, einschlägige Informationen über die Ladeleistung bereitzustellen.
Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden. Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die von der Kommission in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere der Elektronika auf dem EU-Markt, ergriffen werden und die das Kernstück eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden werden.
Der Gesetzesvorschlag muss jetzt vom Europäischen Parlament und EU-Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommen werden. Nach dem endgültigen Beschluss ist eine Übergangszeit von 24 Monaten vorgesehen, damit die Industrie vor dem Inkrafttreten ausreichend Zeit für Anpassungen hat. (UV)