| Verteidigungsindustrie

Kommission will Genehmigung von Verteidigungsprojekten beschleunigen

Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigung der EU sollen erleichtert werden. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 17. Juni 2025 ein so genanntes Omnibus-Paket vorgeschlagen, das sieben Rechtsakte umfasst, mit denen die Haupthindernisse für die Produktion von Verteidigungsgütern beseitigt, rechtliche Unklarheiten geklärt und Verfahren vereinfacht werden sollen.
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Die KOM schlägt in dem Gesetzespaket vor, ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Verteidigungsinfrastrukturprojekte einzuführen. Während das Genehmigungsverfahren in der EU mehrere Jahre dauern kann, soll diese Zeit auf 60 Tage verkürzt werden. Reagieren die nationalen Behörden nicht rechtzeitig, wird vorgeschlagen, dass die betreffende Genehmigung als erteilt gilt. Außerdem sollen in den Mitgliedstaaten einheitliche Anlaufstellen für die Rüstungsindustrie eingerichtet werden. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang sollten ebenfalls vorrangig behandelt werden.

Die KOM-Vorschläge befassen sich auch mit einer Reihe von verteidigungsspezifischen europäischen Instrumenten. Während die Beschaffungsrichtlinie für Verteidigungsgüter im Jahr 2026 vollständig überarbeitet werden soll, schlägt die KOM bereits jetzt vor, die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der Beschaffungsvorschriften für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf 900.000 Euro zu verdoppeln. Dadurch würde eine erhebliche Anzahl kleinerer Aufträge vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, was aber nur unbedeutende Auswirkungen auf den Binnenmarkt hätte. Außerdem möchte die KOM die Laufzeit von Rahmenvereinbarungen von sieben auf zehn Jahre verlängern und sie für andere Mitgliedstaaten öffnen, wie in der Verordnung über das Europäische Programm der Verteidigungsindustrie (EDIP) vorgeschlagen.

In Bezug auf die Richtlinie über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern beabsichtigt die KOM, die Verwendung von Allgemeingenehmigungen zu verstärken, die Verbringung durch zertifizierte Unternehmen zu vereinfachen und Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF – European Defence Fund) durch spezielle Genehmigungen zu vermeiden. Außerdem will sie das System für die Zuteilung und Finanzierung des EDF flexibler und schneller gestalten.

Um den Finanzierungsschwierigkeiten der Verteidigungsindustrie zu begegnen, schlägt die KOM vor, den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, indem sie Leitlinien für nachhaltige Investitionen in die Verteidigung bereitstellt. Auch die Förderkriterien für das InvestEU-Programm werden vereinfacht. Darüber hinaus wird in dem Kommissionsvorschlag die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltbereich präzisiert, indem bestätigt wird, dass die juristischen Termini „‚übergeordnetes öffentliches Interesse‘, ‚öffentliche Sicherheit‘ oder ‚Krise‘“ auch die Verteidigungsbereitschaft umfassen. Die Gesetzgebung zu chemischen Produkten, insbesondere REACH, muss laut KOM auch die Verteidigung berücksichtigen, sofern die Verteidigungsbereitschaft auf der Verwendung von chemischen Produkten für Sprengstoffe und Munition beruht. Die KOM möchte auch sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln Investitionen in die Verteidigung nicht verhindern, indem sie bei der Auslegung der Leitlinien für die Behandlung von Fusionen und staatlichen Beihilfen anerkennt, damit die Verteidigungsbereitschaft die EU gestärkt wird. (UV)

Weitere Informationen auf der Presseseite der KOM

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